Schrottexporte nach Italien im rechtsfreien Raum / Abgrenzung der Begriffe Produkt und Abfall ist problematisch
(Bonn) - Die Schrottexporte nach Italien bewegen sich derzeit auf dünnem Eis, beklagt der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. in einer Stellungnahme. Nach italienischem Recht wurde Schrott bisher im Gegensatz zum EU-Recht- nicht als Abfall angesehen. Abfälle durften in Italien nicht in Stahlwerken oder Gießereien eingesetzt werden. bvse-Referentin Birgit Guschall-Jaik: Es gab in der Vergangenheit immer wieder behördliche Anordnungen, diese Transporte zu stoppen, weil die Begleitpapiere das Material - wie in der EU üblich - als Abfall ausgewiesen hatten.
Inzwischen ist die Problematik eine andere geworden. Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH ) eingeschaltet wurde, stellte dieser am 11. November fest, dass der italienische Abfallbegriff nicht mit dem in der EU-Direktive 75/442/CEE vereinbar ist. Die Hafenbehörden wenden nun das EU-Recht zwar richtig an, so dass die Schiffslieferungen mit Schrott grundsätzlich gelöscht werden dürfen. Jetzt allerdings hätten die Transporteure vielfach keine Genehmigung für den Transport. Da Schrotte nun wie Abfall behandelt würden, müssten die Transporteure nun auch eine abfallrechtliche Transportgenehmigung haben, die jedoch nur die wenigsten Speditionen vorweisen könnten.
Um dieses Problem zu lösen legte die italienische Regierung dem Parlament am 24.11.2004 einen Verordnungsentwurf vor, laut der Eisen- und Nichteisenschrott zur Lieferung an Stahlwerke und Gießereien als Sekundärrohstoffe angesehen werden, vorausgesetzt sie stammen aus Erfassungsaktionen und sind als solche von den Anbietern und Produzenten (italienischen und ausländischen) beim nationalen Register für Abfallmanagementaktivitäten registriert. Dies gilt sowohl für Schrott, der aus dem Inland als auch für solchen der aus dem Ausland (einschließlich EU-Raum) stammt. Um registriert zu werden, müssen Anbieter und Produzenten (italienische und ausländische) beim italienischen Abfallmanagementregister einen Aufnahmeantrag stellen, indem sie erklären, dass sie in der Lage sind, den Abfall entsprechend der italienischen Verordnung vom 5. Februar 1998 zu behandeln.
Nach Auffassung des bvse ist jedoch zweifelhaft, ob mit dieser Neuregelung die rechtlichen Probleme tatsächlich ausgeräumt werden. Im Endeffekt, so bvse-Justiziarin Xandra Metzmann, wurde wiederum der Europäische Abfallbegriff ignoriert, so dass die EU-Rechtskon-formität nicht gewahrt und damit die Rechtsunsicherheit bestehen bleibe.
Nach wie vor handeln also Tausende von Firmen mit Abfällen zur Verwertung, für deren Transport sie keine entsprechende Genehmigung haben und riskieren dadurch eine Strafverfolgung.
Die italienische Fe- und NE-Schrottvereinigung Assofermet und die Stahlwerksvereinigung Federacciai üben nach bvse-Informationen starken Druck auf das italienische Parlament aus, um eine schnellstmögliche Klärung zu bekommen. Eine schnelle und praktikable Lösung ist für alle Beteiligten wünschenswert, betonte bvse-Referentin Birgit Guschall-Jaik.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse)
Hohe Str. 73, 53119 Bonn
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