Pressemitteilung | k.A.

Schreiben an alle Bundestagsabgeordnete: GMG verstößt gegen das Grundgesetz

(Köln) - Der NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidts Gesetzentwurf. Anlässlich der ersten Lesung des Gesundheitssystemmodernisierungsgesetzes (GMG) am 18. Juni wies er in einem Schreiben an alle 603 Abgeordneten des Bundestages auf verfassungsrechtliche Bedenken in vier Punkten hin:

1. Das Grundrecht der freien Arztwahl wird massiv eingeschränkt, wenn Versicherte nur noch Fachärzte aufsuchen können, die mit der jeweiligen Kasse einen Vertrag abgeschlossen haben. Die wohnortnahe, flächendeckende und kassenübergreifende fachärztliche Versorgung gehört dann der Geschichte an (Art. 2 Abs. 1 GG; Allgemeines Freiheitsrecht).

2. Fachärzte mit Ausnahme von Gynäkologen und Augenärzten erhalten zukünftig Einzelverträge mit den Kassen. Hausärzte bleiben hingegen im Kollektivsystem der Kassenärztlichen Vereinigungen. Dadurch wird der Gleichheitsgrundsatz verletzt (Art. 3 Abs. 1 GG).

3. Schließen die Krankenkassen mit zulassungsfähigen Ärzten nur noch Einzelverträge ab, wird eine Vielzahl von Ärzten ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Da die Existenzfähigkeit einer ärztlichen Praxis von der Kassenzulassung abhängt, liegt hier ein Verstoß gegen die Berufsfreiheit vor (Art. 12 Abs. 1 GG).

4. In Folge der neu vorgeschriebenen Einzelverträge ist ein Verkauf einer Vertragspraxis – bislang eine wichtige Säule der Altersversorgung der Vertragsärzte – nicht mehr möglich, da der Praxisnachfolger keinen Rechtsanspruch auf die Fortschreibung des Einzelvertrages hat. Dies wäre faktisch eine Enteignung des Praxisvorgängers (Art. 14 Abs. 3, Eigentum, Erbrecht und Enteignung).

In Hinblick auf diese Punkte rief der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bund, Dr. Maximilian Zollner, alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages dazu auf, diese verfassungsrechtlichen Bedenken bei den weiteren Beratungen zu berücksichtigen.

Quelle und Kontaktadresse:
NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e.V. Belfortstr. 9, 50668 Köln Telefon: 0221/9730050, Telefax: 0221/7391239

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