Pressemitteilung | Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. (DGE)

Schonfrist für Immobilienerbschaften läuft

(Bonn) - Seit nunmehr einem Jahr prüft das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, ob die staatlichen Vergünstigungen bei der Vererbung von bebautem Grundbesitz (Häuser, Eigentumswohnungen usw.) verfassungsgemäß sind. „Wer seinen Nachkommen eine vermutlich drastisch höhere Steuer nach einem Urteilsspruch ersparen will“, so Wolfgang Kastner, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V., „sollte entsprechendes Immobilieneigentum ggf. noch kurzfristig zu den derzeit noch erheblich günstigeren steuerlichen Konditionen auf diese im Wege der Schenkung übertragen.“

Nach einem Urteilsspruch sei mit einem Wegfall des derzeit noch geltenden, häufig 50 Prozent und mehr ausmachenden Bewertungsvorteils für Häuser zu rechnen, was bis zu einer Verfünffachung der Erbschaftsteuer führen könne.

Rechts- und Steuertipps zur derzeitigen Rechtslage enthalten die Ratgeber „Sterben macht Erben“ und „Sterben und Steuern“, je 8,00 Euro zzgl. je 1,10 Euro Versand, c/o Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V., Simrockallee 27, 53173 Bonn.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. Simrockallee 27, 53173 Bonn Telefon: 0228/935570, Telefax: 0228/9355799

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