Pressemitteilung | Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V.

Schonfrist für homöopathische Arzneimittel

(Bonn) - Buchstäblich in letzter Minute wurde ein Verbot von zahlreichen homöopathischen Arzneimitteln verhindert. Seit 1. August gilt nämlich das Homöopathische Arzneibuch 2000. Darin wurden von einer Sachverständigenkommission die Vorgaben für die Herstellung homöopathischer Arzneimittel festgelegt. Die restriktive Auslegung einer europäischen Arzneimittelrichtlinie durch das Bundesgesundheitsministerium unter Mißachtung der Kommissionsvorgaben hätten zu einem Verbot vieler homöopathischer Arzneimittel ab 1. August geführt.

Nachdem dies bekannt wurde, veröffentlichte der Fachverband Deutscher Heilpraktiker Anfang Juni eine Pressemitteilung mit der Schlagzeile " Das Aus für viele homöopathische Arzneimittel" und startete zugleich eine Kampagne zur Rettung der homöopathischen Arzneischatzes.

Nach heftigen Protesten von Patienten, Behandlern und Herstellern änderte das Gesundheitsministerium die Vorgaben. In einer Bekanntmachung des Ministeriums vom 29. Juli heißt es: " Die am 18. April 2000 bekanntgemachte Maßgabe entfällt und wird erst zum 1. August 2001 angewendet". Dies bedeutet für homöopathische Arzneimittel, die Ausgangsstoffe von Tieren enthalten, dass eine 1-jährige Übergangsregelung genutzt werden soll, um Untersuchungen zur Risikobetrachtung- und bewertung durchzuführen. Dafür wird eine Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, pharmazeutischen Herstellern, der homöopathischen Arzneibuchkommission, verschiedenen Arzneimittelkommissionen und von Therapeuten gebildet. Durch eine Zusammenfassung von Fachleuten soll der Rahmen für eine sachgemäße Bewertung der homöopathischen Arzneimittel geschaffen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V. Maarweg 10, 53123 Bonn Telefon: 0228/611049 Telefax: 0228/627359

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