Schnelle Umsetzung der steuerlichen Förderung notwendig
(Köln) - Das Bundeskabinett hat letzte Woche die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen ab 1. Januar 2020 beschlossen. Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) sieht damit eine langjährige Forderung des Handwerks endlich erfüllt. Wichtig sei es, die "zweite Säule" der steuerlichen Förderung schnell umzusetzen, mahnt ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk. "Mit dem vorgesehenen Steuerabzug von 20 Prozent der Kosten je Einzelmaßnahme und bis zu 40.000 Euro pro Objekt ist das Programm ein wirklicher Anreiz für Eigentümer, notwendige energetische Sanierungen in naher Zukunft vorzunehmen. Dachdecker und Dachdeckerinnen tragen mit Dämm-Maßnahmen an Dächern und Fassade viel dazu bei, Energie einzusparen. Damit hilft das Dachdeckerhandwerk beim Erreichen der Klimaziele. Aber Bund und Länder müssen nun zügig abstimmen, damit Planungssicherheit für Betriebe und Hauseigentümer geschaffen wird", macht Bollwerk deutlich.
Und nicht nur beim Dämmen unterstützen Dachdecker, erinnert der ZVDH-Präsident: "Auch durch das Anlegen von begrünten Dächern sorgen wir für gutes Klima, reduzieren vor allem in Ballungsräumen die Belastung durch Stickoxid, Kohlenmonoxid und Feinstaub. Und, was viele nicht wissen: Durch Gründächer wird auch Energie eingespart. Außerdem fördern bepflanzte Dächer die biologische Vielfalt und tragen in den zunehmend heißen Sommern zur Abkühlung bei." Und nicht zuletzt halte ein Dach bei guter Bauweise gut und gerne 30 Jahre und länger, also punkte man auch beim Thema Nachhaltigkeit, ergänzt der Verbandschef.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. (ZVDH)
Claudia Büttner, Bereichsleiterin, Presse
Fritz-Reuter-Str. 1, 50968 Köln
Telefon: (0221) 3980380, Fax: (0221) 39803899