Pressemitteilung | ACE Auto Club Europa e.V.

Schneesturm: Appell an Eigenverantwortung der Autofahrer / ACE: "Im Winter kein Anspruch auf gute Straßenverhältnisse"

(Stuttgart) - Frierende Menschen, eingeschneite Autos, eisige Winde. Das, was die Wetterdienste für dieses Wochenende vorhersagen, könnte vielerorts zu chaotischen Verkehrsverhältnissen führen und damit große Teile Deutschlands möglicherweise komplett lahmlegen.

Der ACE Auto Club Europa rief am Donnerstag (7. Januar 2010) in Stuttgart Kraftfahrer schon einmal vorsorglich auf, sich gegen die Folgen höherer Gewalt zu wappnen. Der Club erwartet, dass sich ebenso Polizeistationen sowie Winter - und sonstige Hilfsdienste auf den schlimmsten Fall vorbereiten. "Selbst die üblicherweise vorbildlich eingestellten Straßenräumdienste und Pannenhelfer sind aber keine Garantie dafür, dass alles weiter störungsfrei läuft", sagte ACE-Sprecher Rainer Hillgärtner. Autofahrer hierzulande sollten ihre diesbezüglich hohen Erwartungen daher etwas herunterschrauben und sich ein Beispiel etwa an kanadischen Kraftfahrern nehmen. Diese verstünden es besser, mit den Widrigkeiten eines strengen Winters gelassen umzugehen. "Wenn bei uns in Deutschland ein paar Autos stecken bleiben, wird die Strecke unter dem Eindruck dramatisierender Fernsehbilder gleich zum nationalen Notstandsgebiet erklärt. Wir neigen angesichts von Schneeflocken schnell zur Panik und sehen unseren Wirtschaftsstandort bedroht", sagte Hillgärtner.

Der ACE-Sprecher wies ferner noch auf folgende Punkte hin:

- Eigenverantwortung zeigen: Es ist die besondere Pflicht von Kraftfahrern, durch vorsichtiges und vorausschauendes Verhalten, Gefahren von sich selbst und anderen Verkehrsteilnehmern abzuwenden. Dabei haben Autofahrer die Straße grundsätzlich so zu nehmen, wie sie erkennbar ist. Ein Anspruch auf besonders gute Straßenverhältnisse besteht nicht. Gerade bei winterlichen Straßenverhältnissen liegt es in der Verantwortung von Kraftfahrer und Halter eines Fahrzeuges, sich selbst und andere durch eine den Witterungsverhältnissen angepasste Fahrweise und eine "wintertaugliche” Ausrüstung des Fahrzeuges - beispielsweise in Form von Winterbereifung - zu schützen. Entsprechende Pflichten ergeben sich auch aus den einschlägigen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO).

- Verkehrssicherung ist Pflicht: Die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer findet dort ihre Grenzen, wo Gefahren durch die Straßenverhältnisse nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind. Hier müssen Bund, Länder und Gemeinden im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht wirksame Maßnahmen treffen, um Gefahren für Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer abzuwenden. Ein geeignetes Mittel dazu sind beispielsweise vorbeugende Winterdienste. In diesem Fall wird gestreut, bevor Straßenglätte entstehen kann. Das erleichtert auch den Einsatz von Schneeräumfahrzeugen. Verkehrsbehörden sind zum Zweck der Gefahrenabwehr aber auch befugt, ganze Straßen oder Streckenabschnitte komplett zu sperren. Voraussetzung dafür ist, dass nur so Schäden an Personen und Sachen zu verhindern sind. Bund, Länder und Gemeinden haften für Schäden, wenn sie die nach den Umständen gebotene und ihnen zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen haben. Schneeräumdienste verfahren nach Dringlichkeit. Geräumt werden danach zunächst die Hauptverkehrsadern wie Autobahnen, Bundes- und Landstraßen sowie besonders gefährdete Streckenabschnitte wie Steigungen und Brücken. Städtische Räumdienste gehen ähnlich vor und sorgen erst auf Hauptstraßen, Kreuzungen und Bushaltestellen für freie Fahrt. Später folgen Seiten- und Nebenstraßen.

- Risiko vermeiden: Besser ist es, bei anhaltendem Schneesturm auf Autofahrten gänzlich zu verzichten. Spezielle Überholverbote und sonstige Fahrbeschränkungen auf Autobahnen gelten bei Schneefall und glatter Fahrbahn für Lkw. Autofahrer sollten jetzt warme Kleidung, Essen und warme Getränke bei sich haben. So lassen sich die Zeiten bis zur Bergung aus Eis und Schnee leichter überbrücken. Für alle in Not geratenen Menschen gilt das Gebot der gegenseitigen Hilfe.

Quelle und Kontaktadresse:
ACE Auto Club Europa e.V. Pressestelle Schmidener Str. 227, 70374 Stuttgart Telefon: (0711) 53030, Telefax: (0711) 5303168

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