Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

Schmidt und Seehofer begrenzen erneut Zuzahlungen für häusliche Krankenpflege / Zuzahlungen wie bei Krankenhausaufenthalten maximal 28 Tage

(Berlin) - Zuzahlungen für Leistungen der häuslichen Krankenpflege werden begrenzt auf 28 Tage. Dieses ist das Ergebnis des Spitzengesprächs zwischen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt und Unions-Verhandlungsführer Horst Seehofer am 3. September 2003. Der Gesetzentwurf wurde darauf hin noch einmal
geändert.

„Ulla Schmidt und Horst Seehofer haben die Zuzahlungen für die häusliche Krankenpflege erneut beschränkt. Schön, dass man unseren Argumenten gefolgt ist und nunmehr die häusliche Krankenpflege gegenüber Krankenhausaufenthalten nicht mehr benachteiligt ist. Konsequenter wäre der Verzicht auf Zuzahlungen für die Krankenhaus vermeidende häusliche Krankenpflege gewesen“ so Bernd Tews, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), der bundesweit rund 4.000 private Pflegeeinrichtungen vertritt.

Der Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform, der dem bpa vorliegt, soll bereits in der nächsten Woche im Bundestag beraten werden. Danach ist für Leistungen der häuslichen Krankenpflege weiterhin vorgesehen, dass die Patienten 10 Prozent der Leistungskosten sowie 10 Euro je Verordnung zuzahlen. Ganz neu aufgenommen wurde die Begrenzung der Zuzahlungen auf die ersten 28 Tage der Leistungsinanspruchnahme. Nach wie vor gilt für alle Zuzahlungen eine Belastungsgrenze von 2 Prozent des Jahresbruttoeinkommens eines Haushalts bzw. 1 Prozent bei chronisch Kranken.

Die maximale Zuzahlung pro Jahr für einen chronisch Kranken mit einem durchschnittlichen Haushaltseinkommen beläuft sich auf ca. 220 Euro. Sofern dieser „Durchschnittspatient“ monatlich Leistungen der häuslichen Krankenpflege in Höhe von täglich ca. 34 Euro erhält, würde seine maximale Zuzahlung jetzt ca. 93 Euro für die ersten 28 Tage betragen. Durch die Neuregelung sinkt damit bei diesem Beispiel die jährliche Zuzahlung von ca. 220 Euro auf etwa 93 Euro. Diesen Betrag muss der Patient an die Krankenkasse zahlen.

„Patienten, Pflegekräfte, Pflegedienste, bpa und den Wohlfahrtsverbänden ist es durch ihren gemeinsamen engagierten Einsatz gelungen, die politischen Entscheidungsträger nochmals für die häusliche Krankenpflege zu sensibilisieren. Dieses ist ein Erfolg zugunsten der chronisch Kranken“ so Bernd Tews abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle (bpa) Hannoversche Str. 19, 10115 Berlin Telefon: 030/30878860, Telefax: 030/30878889

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