Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Schmerzensgeld künftig ohne Verschulden

(Berlin) - Mit dem am 01. August 2002 in Kraft tretenden Schadensersatzrechtsänderungsgesetz verbessern sich die Ansprüche von verletzten Personen. Ein Schmerzensgeld wird zukünftig auch dann bezahlt, wenn ein Verschulden nicht nachgewiesen werden kann. Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.

Wurde bisher ein Fußgänger oder Radfahrer von einem PKW angefahren und verletzt, konnte der Verletzte vom Haftpflichtversicherer nur dann ein Schmerzensgeld verlangen, wenn er dem Fahrer einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung nachweisen konnte. Waren keine Zeugen vorhanden oder konnte der Unfall nicht restlos aufgeklärt werden, ging dies zu Lasten des Verletzten.

In Zukunft wird auch in solchen Fällen ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen. Der Verletzte muss dem Autofahrer keinen Fahrfehler mehr nachweisen. Bei Unfällen sollte man sich stets anwaltlicher Hilfe versichern. Die Kosten hierfür trägt für den Geschädigten in aller Regel die gegnerische Versicherung. Man kann sich mit dem passenden Anwalt von der Deutschen Anwaltauskunft zu Bürozeiten unter 0 18 05/18 18 05 (0,12 €/min.) verbinden oder solche benennen lassen. Im Internet ist die Anwaltssuche unter www.anwaltauskunft.de möglich.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11 10179 Berlin Telefon: 030/7261520 Telefax: 030/726152190

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