Pressemitteilung | Hausärztinnen- und Hausärzteverband Nordrhein e.V.

Schluss mit kostenlosen Schnelltests / Maskenpflicht gilt auch in Arztpraxen weiter

(Köln) - Mit kostenlosen Schnelltests ist Schluss. Die neue Corona-Testverordnung ist in Kraft getreten. Wer dann zur eigenen Sicherheit einen Schnelltest machen will, muss ihn selbst bezahlen. Für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, bleibt der Test aber weiterhin kostenlos. Das sind zum Beispiel Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel, Haushaltsangehörige von Infizierten, Kinder bis fünf Jahre und Bewohner und Besucher von Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Kliniken.

Der Wegfall der kostenlosen Tests ärgert viele Patient*innen. "In den Hausarztpraxen befürchten wir in den kommenden Wochen Diskussionen, die wir vermeiden wollen", erklärt der Vorsitzende des Hausärzteverbandes Nordrhein, Dr. Oliver Funken. "Schnelltests müssen aus den Praxen raus bleiben. Sie binden Arbeitszeit an der falschen Stelle und das Honorar ist nicht wirtschaftlich." Die Covid-Symptome sind vielfältig. "Wenn Patient*innen verunsichert sind, ob sie Corona haben, dann werden wir im Falle eines Falles in der Praxis einen PCR-Test durchführen."

Tests alleine reichen aber nicht aus. "Wir müssen die Zahl der Infektionen möglichst niedrig halten. Daher sind präventive Hygienemaßnahmen weiterhin unverzichtbar", fordert Dr. Funken. "Die Maskenpflicht besteht weiter, nicht nur in Bussen und Bahnen". In den Hausarztpraxen werden die Patient*innen zum Tragen einer FFP2-Maske aufgefordert. "Das dient auch dem Schutz unserer Mitarbeiter*innen", betont Dr. Funken. "Für die Praxisteams ist das Tragen einer FFP2-Maske selbstverständlich. Wir setzen auf die Loyalität unserer Patient*innen."

Quelle und Kontaktadresse:
Hausärzteverband Nordrhein e.V. Monika Baaken, Pressesprecherin Edmund-Rumpler-Str. 2, 51149 Köln Telefon: (02203) 57562900, Fax: (02203) 57562910

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