Schleswig-Holstein erlaubt die Sonntagsöffnung der Videotheken
(Düsseldorf) - Den Videotheken Schleswig-Holsteins wird es ab Anfang Januar erlaubt, an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Dies beschlossen die Fraktionen des Landtags am 13. Dezember in Kiel. Damit folgt der Landtag einer Empfehlung des Bundestags und Bundesrats aus dem Jahre 1998. Erleichtert wurde dem Landtag diese Entscheidung, da die Videotheken nachweisen konnten, dass auch die Bürger die Öffnung der Videotheken an Sonntagen wünschen. Im Rahmen einer Volksinitiative sammelten die Videotheken im Frühjahr diesen Jahres 57 000 Unterschriften. Für eine erfolgreiche Volksinitiative hätten 20 000 Unterschriften genügt.
In das Schleswig-Holsteinische Gesetz über Sonntag und Feiertage wird der neue Paragraph 5a eingefügt: "Die Öffnung von Videotheken ist an Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen ab 13.00 Uhr zugelassen."
Quelle und Kontaktadresse:
Interessenverband des Video- und Medien-Fachhandels in Deutschland e.V. (IVD)
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