Schleichwerbung im Mittelpunkt / Presserat spricht zwei Rügen aus
(Bonn) - In seiner zweiten Sitzung in diesem Jahr hat der Beschwerdeausschuss 1 des Deutschen Presserats am Mittwoch, den 7. Juni 2006, in Bonn zwei Rügen wegen Verstoßes gegen die Ziffer 7 des Pressekodex ausgesprochen. Die Frankenpost wurde gerügt wegen einer als Reportage gekennzeichneten Veröffentlichung unter der Überschrift "So schnell spart man sich ein nettes Abendessen". In dem Beitrag wurde der Einkaufsbummel einer Familie mit der so genannten "Frankenpost-Card" beschrieben. Dabei handelt es sich um eine Rabattkarte der Zeitung in Zusammenarbeit mit Geschäften der Region. Der werbliche Beitrag war nicht als solcher gekennzeichnet. Aufgrund der Verwechselungsgefahr mit einem redaktionellen Beitrag lag ein Verstoß gegen Richtlinie 7.1 vor.
Richtlinie 7.1 - Trennung von redaktionellem Text und Anzeigen
Für bezahlte Veröffentlichungen gelten die werberechtlichen Regelungen. Nach ihnen müssen die Veröffentlichungen so gestaltet sein, dass die Werbung für den Leser als Werbung erkennbar ist.
Ebenfalls gegen den Trennungsgrundsatz verstieß die Neumarkter Nachrichten mit einem Beitrag zu einem Gewinnspiel der Zeitung. Verlost wurden Magnetsticks und Magnetarmbänder. Am Ende des Beitrages erfolgt ein Hinweis auf die Website der Herstellerfirma. Hierin erkannte der Ausschuss Schleichwerbung nach Richtlinie 7.2 des Pressekodex.
Richtlinie 7.2 - Schleichwerbung
Redaktionelle Veröffentlichungen, die auf Unternehmen, ihre Erzeugnisse, Leistungen oder Veranstaltungen hinweisen, dürfen nicht die Grenze zur Schleichwerbung überschreiten. Eine Überschreitung liegt insbesondere nahe, wenn die Veröffentlichung über ein begründetes öffentliches Interesse oder das Informationsinteresse der Leser hinausgeht.
Insgesamt gab es neben den zwei Rügen noch zehn Missbilligungen und sechs Hinweise. Eine Beschwerde war begründet, auf eine Maßnahme wurde jedoch verzichtet. 13 Beschwerden waren unbegründet. Insgesamt wurden 34 Beschwerden behandelt.
Der Beschwerdeausschuss für den Redaktionsdatenschutz tagte am 8. Juni 2006. Hier wurden insgesamt 4 Beschwerden behandelt. Es wurde ein Hinweis ausgesprochen. Drei Beschwerden waren unbegründet.
Der Beschwerdeausschuss 2 des Presserats tagt am 9. Juni 2006 in Bonn.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Presserat
Arno H. Weyand
Gerhard-von-Are-Str. 8, 53111 Bonn
Telefon: (0228) 985720, Telefax: (0228) 9857299