Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)

Schindler: Futtermischverteilwagen von Kraftfahrzeugsteuer befreien

(Mainz) - In einem Schreiben vom September diesen Jahres hat Norbert Schindler, Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd, den Mainzer Finanzminister Gernot Mittler darum gebeten, sich für eine Anerkennung der selbstfahrenden Futtermischverteilwagen als land- und forstwirtschaftliches Sonderfahrzeug im Sinne des Kraftfahrzeuggesetzes (KraftStG) einzusetzen. Schindler führt an, dass die im § 3 Nr. 7 KraftStG genannten Zwecke bei Zugmaschinen und Kraftfahrzeuganhängern für die Steuerbefreiung auch für die landwirtschaftlichen Sonderfahrzeuge gelten sollten.

Das Gesetz sieht vor, ausschließlich in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben oder zur Durchführung von Lohnarbeiten in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben oder zur Beförderung für solche Betriebe verwendete Zugmaschinen von der Kraftfahrzeugsteuer zu befreien. Eine Ausnahme von der Kfz-Steuerbefreiung besteht wiederum für bestimmte landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge, wie in diesem Fall der selbstfahrenden Futtermischverteilwagen, der dadurch Kfz-pflichtig ist. In der Regelung sieht der Bauernpräsident eine praxisferne, theoretische Grundlage, die bestimmte landwirtschaftliche Tätigkeiten dem Recht nach diskriminiert, die Fakten jedoch völlig außer Acht lässt.

In einem Antwortschreiben stimmt Mittler dem Bauernpräsident zu, dass für die kleinere Zahl der landwirtschaftlichen Sonderfahrzeuge keine weiteren engeren Einschränkungen gelten sollten. Wegen einer besseren Praktikabilität schlägt der Finanzminister deshalb vor, die Kfz-Steuerbefreiung für Sonderfahrzeuge in der Landwirtschaft neu zu definieren. So sollte nach seiner Ansicht die Befreiung für Fahrzeuge gelten, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit ihnen fest verbundenen Einrichtungen für die land- und fortwirtschaftlichen Zwecke geeignet und bestimmt sind.

Mittler hat sich bereit erklärt, die Angelegenheit mit den Fachleuten der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder mit dem Ziel, eine Gesetzesänderung vorzubereiten, zu besprechen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. An der Brunnenstube 33-35 55120 Mainz Telefon: 06131/62050 Telefax: 06131/620544

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