Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Schily spart unangemessen statt für Beamten vorzusorgen

(Berlin) - „Die Bundesregierung geht bei der Reform der Beamtenversorgung den falschen Weg“, erklärte DGB-Vorstandsmitglied Ingrid Sehrbrock am 17. Oktober in Berlin. „Sie ignoriert bereits eingeleitete Reformen und belastet die Beamtinnen und Beamten übermäßig.“ Der aktuelle Gesetzentwurf missachte die von den Beamtinnen und Beamten erbrachten Vorleistungen und gefährde eine sichere Altersversorgung. Sehrbrock warf Bundesinnenminister Otto Schily vor, lediglich haushaltspolitisch motivierte Kürzungen vorzunehmen, statt Vorsorge zu betreiben.

Der Entwurf von Minister Schily sieht vor, den Versorgungshöchstsatz von derzeit 75 Prozent auf 71,75 Prozent abzusenken. Von einer wirkungsgleichen Übertragung der Rentenreform könne deshalb keine Rede sein, so Sehrbrock. Die Auffassung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) bestätige ein Rechtsgutachten, das Professor Ulrich Battis für den DGB erstellt hat. Danach ist der Entwurf in seiner gegenwärtigen Fassung nicht verfassungsgemäß.

Unberücksichtigt sei unter anderem, dass die Rentenreform von 1998 durch die rot-grüne Bundesregierung zurückgenommen wurde, die Einschnitte in die Pensionen jedoch nach wie vor Gültigkeit hätten. Eine weitere Belastung seien die seit 1998 geltenden Versorgungsabschläge bei Dienstunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen. Schließlich führte das Versorgungsrücklagegesetz von 1998 zu einer Absenkung der Bezüge der aktiven Beamtinnen und Beamten und der Versorgungsempfänger. Laut Battis handelt es sich bei Schilys Vorhaben nicht um eine „Reform der Reform“, sondern um eine „überholende Reform“, die alle vorherigen Schritte ignoriert. Die Versorgungsreform könne sich nicht auf den nötigen Abbau des ab 2020 drohenden Versorgungsberges oder die „soziale Symmetrie“ mit dem Rentensystem stützen.

Statt unangemessen zu kürzen, fordert der DGB die Bundesregierung auf, die Versorgungsrücklage zu einem Versorgungsfonds auszubauen. Dazu Sehrbrock: „Unsere Lösung verringert die Risiken zukünftiger Versorgungslasten und sichert zugleich die Pensionen zukünftiger Generationen von Beamtinnen und Beamten.“ Das sei der richtige Weg, um innerhalb des Systems des öffentlichen Dienstrechts wirksame Vorsorge zu betreiben, ohne ungerecht zu belasten.

Dies solle auch der Bundesrat bei seiner Entscheidung am 19. Oktober berücksichtigen. Nach Auffassung des DGB ist allenfalls eine Absenkung des Versorgungsniveaus um drei Prozent hinnehmbar. Im Gegenzug müsse die Bundesregierung es den Beamtinnen und Beamten aber ermöglichen, die private Vorsorge kollektiv, entsprechend der betrieblichen Altersvorsorge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft vorzunehmen. Außerdem müsse die Bundesregierung weit mehr als die derzeit vorgesehenen 50 Prozent der durch die Reform eingesparten Mittel der Versorgungsrücklage zuführen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0 Telefax: 030/24060-324

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