Schily legt bei Rentnern und Pensionären unterschiedliche Maßstäbe an
(Berlin) - Das Bundesinnenministerium will dem Kabinett am 15. Dezember ein Eckpunktepapier für einen Gesetzentwurf zur Übertragung der Rentenkürzungen auf die Beamtenversorgung zur Beschlussfassung vorlegen. Dazu erklärte DGB-Vorstandsmitglied Ingrid Sehrbrock am 14. Dezember in Berlin: "Die Eckpunkte des Innenministeriums schießen über das Ziel der Wirkungsgleichheit weit hinaus und führen zu einer Benachteiligung der Pensionärinnen und Pensionäre. Dies bedauern wir umso mehr, als wir schon vor Wochen unser Alternativ-Modell vorgestellt haben, mit dem sich echte Wirkungsgleichheit erzielen lässt. In intensiven Gesprächen mit dem Innenministerium haben wir die Wahrung der Wirkungsgleichheit, wie vom Bundestag vorgegeben, eingefordert und für unser Modell geworben.
Als Maßstab für die Höhe der Pensionen dient der (im Beamtenversorgungsgesetz festgelegte) Höchstversorgungssatz, der bereits vor drei Jahren von 75 auf 71,75 Prozent abgesenkt worden ist. Bei den Renten geht man von einem Nettorentenniveau von 67 Prozent aus. Diese Bruttoversorgung der Beamtinnen und Beamten soll, nach dem Willen der Bundesregierung, bis 2030 auf 66,78 Prozent abgesenkt werden.
Nach unseren Berechnungen wird dieses Niveau aber schon Mitte der zwanziger Jahre erreicht sein. Legt man die Eckdaten des Innenministeriums zu Grunde, ergibt dies sogar eine Absenkung von rund neun Prozentpunkten ab 2005 bzw. 10,2 seit 2001. Der Höchstversorgungssatz läge 2030 bei 64,93 Prozent - ganze zwei Prozentpunkte unter dem angepeilten Niveau. Zudem müsste der, in der Regel nicht erreichte, Höchstsatz voll versteuert werden.
Mit einer Übertragung des Nachhaltigkeitsfaktors haben die Vorschläge des Innenministeriums nichts zu tun - eine Beschlussfassung durch das Kabinett wäre das falsche politische Signal. Gemeinsam mit unseren Mitgliedsgewerkschaften werden wir uns aktiv an dem Gesetzgebungsverfahren beteiligen und die Defizite aufzeigen. Unsere Musterverfahren gegen das Versorgungsänderungsgesetz 2001 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) noch auf dem Tisch, Verwaltungsgerichte haben in unseren Verfahren mehrfach verfassungsrechtliche Bedenken geäußert und die Verfahren an das BVerfG zur Entscheidung verwiesen."
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand
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