Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Schienenersatzverkehr: Wer informiert die Fahrgäste?

(Goslar/Berlin) - Baustellen oder witterungsbedingte Störungen – sowohl für Reisende als auch für Reiseanbieter entstehen dadurch in der Praxis oftmals Herausforderungen. Es trifft beide Seiten. Die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins fordern eine Stärkung der Fahrgastrechte im Schienenersatzverkehr.

Auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar widmet sich ein Arbeitskreis den Fahrgastrechten im Schienenersatzverkehr. Dabei tun sich gleich mehrere Fragen auf. „Wir brauchen bessere und klarere Regelungen dafür, wie und in welchem Umfang Fahrgäste über Einschränkungen und Ausfälle informiert werden müssen, welche rechtlichen Grundlagen gelten und ob die bestehenden Regelungen ausreichend sind, um die Rechte der Fahrgäste wirksam zu schützen und durchzusetzen“, erklärt Rechtsanwalt Gerhard Hillebrand, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Die Verkehrsrechtsanwälte der Arbeitsgemeinschaft fordern eine Verbesserung der Mobilität und Transparenz für Bahnreisende.

„Die rechtzeitige Information ist wichtig bei Änderungen im Reiseablauf“, macht Hillebrand deutlich. Beim ungeplanten Wechsel des Beförderungsmittels muss zügig klar sein, wie dieses vor Ort zu finden ist und in welcher Menge und Qualität Transportmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Weiter bemängelt der Anwalt: „Unklar ist auch, wie Betroffene im Ersatzverkehr ihre Entschädigungsansprüche – typischerweise zum Beispiel bei Verspätung oder Ausfall – durchsetzen können.“ Es brauche Gewissheit darüber, ob die Fahrgastrechte des Busverkehrs oder des Bahnverkehrs gelten und wie die Nationale Durchsetzungsstelle Fahrgastrechte beim Eisenbahn-Bundesamt helfen kann.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520

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