Pressemitteilung | Deutscher Hochschulverband (DHV)

Schiedermair: „HRG-Befristungsregelungen verhindern Forschung statt sie zu fördern"

(Bonn) - Deutscher Hochschulverband fordert Befristungsmöglichkeiten für wissenschaftliche Arbeit in Drittmittelprojekten Der Deutsche Hochschulverband hat erneut gesetzliche Korrekturen an den Befristungsregelungen für Wissenschaftler verlangt. „Wir fordern Frau Ministerin Bulmahn dazu auf, der vielstimmigen Kritik aus den Reihen der Wissenschaft endlich Gehör zu schenken und Rechtssicherheit für die Universitäten und den wissenschaftlichen Nachwuchs zu schaffen", sagte Verbandspräsident Professor Dr. Hartmut Schiedermair. Die neuen Regeln sind durch die Novelle des Hochschulrahmengesetzes (HRG) zu Anfang dieses Jahres in Kraft getreten und hatten eine Welle des Protestes bei Nachwuchswissenschaftlern und Wissenschaftsorganisationen ausgelöst.

„Wissenschaftler, die vorwiegend aus Drittmitteln projektbezogen bezahlt werden, stehen aufgrund der Regelungen des neuen HRG vor dem abrupten Ende ihrer wissenschaftlichen Karriere", sagte Schiedermair. „Das Absurde dabei ist: Für zahlreiche Forschungsprojekte stehen den chronisch unterfinanzierten Universitäten zwar Drittmittel zur Verfügung, doch das neue Befristungsgesetz verhindert, dass diese in Anspruch genommen werden können. Das ist Forschungsverhinderung statt Forschungsförderung.". Nach allgemeinem Arbeitsrecht gilt die Beschäftigung aus Drittmitteln nicht als ausreichender Grund für die Befristung von Arbeitsverhältnissen. Der Deutsche Hochschulverband fürchtet, dass die Universitätsverwaltungen sich bei der geltenden Gesetzeslage scheuen werden, wissenschaftliche Mitarbeiter für befristete Drittmittelprojekte einzustellen, weil die Gefahr bestehe, daß diese sich auf Dauerstellen einklagen.

Der Deutsche Hochschulverband schlägt vor, Befristungen immer dann zu erlauben, wenn die Personalmittel aus Drittmitteln gesichert sind. Dies kann nach Auffassung des Verbandes geschehen, indem der § 57 b Abschnitt 2 des HRG um folgenden Satz erweitert wird: „Außerhalb der in § 57 b Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 geregelten Qualifikationsphase ist die Befristung von Arbeitsverhältnissen zur Beschäftigung von vorübergehend aus Mitteln Dritter vergüteter und der Zweckbestimmung dieser Mittel entsprechend beschäftigter wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Zeitraum der Bewilligung zulässig."

Außer der Sonderregelung für in Drittmittelprojekten Beschäftigte fordert der Deutsche Hochschulverband auch eine Beseitigung der Rechtsunsicherheit für diejenigen Wissenschaftler, die schon vor dem 23. Februar 2002 an Universitäten beschäftigt waren. Dazu sagte Schiedermair: „Das Schicksal der von Frau Ministerin Bulmahn diesbezüglich angekündigten Korrekturen ist höchst ungewiss, da die dringend nötigen Reparaturmaßnahmen mitsamt der sechsten HRG-Novelle im Bundesrat vorerst gescheitert sind. Im Interesse der betroffenen Nachwuchswissenschaftler hält der Deutsche Hochschulverband die möglichst schnelle Verabschiedung einer Übergangsvorschrift für notwendig."

- Der Deutsche Hochschulverband ist die bundesweite Berufsvertretung der Universitätsprofessoren und des wissenschaftlichen Nachwuchses mit über 18.000 Mitgliedern. -

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hochschulverband (DHV) Rheinallee 18 53173 Bonn Telefon: 0228/9026666 Telefax: 0228/9026680

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