Pressemitteilung | Deutscher Hochschulverband (DHV)

Schiedermair: „Hochschulrahmengesetz sofort reparieren!"

(Bonn) - Ein sofortiges Reparaturgesetz zum Hochschulrahmengesetz (HRG) hat der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes, Professor Dr. Hartmut Schiedermair, gefordert. „Frau Bundesbildungsministerin Bulmahn hat trotz der Warnungen fast aller Wissenschaftsorganisationen den Fehler gemacht, die Juniorprofessur im HRG als einzigen Weg für die Qualifikation des wissenschaftlichen Nachwuchses festzuschreiben", sagte Schiedermair. „Das ist schon schlimm genug, denn die Habilitation hat sich in vielen Fächern als Qualifikationsnachweis durchaus bewährt. Im Reformübereifer sind aber die bereits im Wissenschaftssystem tätigen Nachwuchswissenschaftler auf dem Altar der Juniorprofessur geopfert worden." Über 40.000 in befristeten Arbeitsverhältnissen angestellte oder beamtete Wissenschaftler seien von der Schlechterstellung des neuen HRG betroffen. Nicht wenige dieser hochqualifizierten Wissenschaftler würden nunmehr den Weg ins Ausland antreten. Damit werde genau das Gegenteil von dem erreicht, was mit der Novelle angestrebt worden sei. „Das ist geradezu grotesk", erklärte Schiedermair.

Ältere Wissenschaftler, die vorwiegend aus Drittmitteln projektbezogen bezahlt würden, seien besonders hart getroffen. „Für diese Wissenschaftler und ihre Forschungsprojekte stehen in der chronisch unterfinanzierten Universität Geldmittel zur Verfügung, aber Frau Bulmahn hindert sie daran, diese in Anspruch zu nehmen. Das ist eine sehr eigenwillige Form, die Aufgabe einer Forschungsministerin wahrzunehmen. Offensichtlich ist die sozialdemokratische Wissenschaftspolitik nunmehr in Manchester angekommen", kritisierte Schiedermair. Diese Form der vorsätzlichen Mißachtung des wissenschaftlichen Nachwuchses müsse sofort zurückgenommen werden. „Es ist ein Skandal, daß Frau Bulmahn sich bis heute nicht von dem Wort distanziert hat, ‚eine ganze Generation von Privatdozenten müsse leider verschrottet werden‘. Wer derart unsensibel mit dem wissenschaftlichen Nachwuchs umgehe, disqualifiziere sich für das Amt des Bildungs- und Forschungsministers", erklärte Schiedermair.

Schiedermair forderte, es müsse für Assistenten auch in Zukunft die Möglichkeit geben, auf Oberassistentenstellen aufzurücken. Diese Nachwuchswissenschaftler seien zu anderen Bedingungen angetreten und würden nun durch die einseitige Bevorzugung der Juniorprofessoren düpiert und in Deutschland um ihre Karrierechancen gebracht. Auch die wissenschaftlichen Mitarbeiter, die bereits heute im System seien und sich unter anderen Voraussetzungen für den beruflichen Weg des Hochschullehrers entschieden hätten, bräuchten einen Vertrauensschutz. Wissenschaftliche Mitarbeiter, die das 40. Lebensjahr überschritten hätten, sollten weiterhin nach dem für sie günstigeren alten Recht behandelt werden. Darüber hinaus sei ernstlich zu erwägen, befristete Dienstverhältnisse im wissenschaftlichen Bereich zu flexibilisieren und zu deregulieren, indem man Befristungen immer dann erlaube, wenn die Personalmittel aus Drittmitteln gesichert seien.

Schiedermair wies den Vorwurf der „Panikmache", den das Bundesbildungsministerium gegenüber den Wissenschaftsorganisationen erhoben hatte, zurück. „Die Befristungsregelungen, die für wissenschaftliche Mitarbeiter und Assistenten gelten, sind eine Besserstellung gegenüber dem allgemeinen Arbeitsrecht. Frau Bulmahn verweist in ihrem neuen HRG nun auf das allgemeine Arbeitsrecht. Dieses allgemeine Arbeitsrecht gilt erst seit dem 1. Januar .2001. Die Universitäten werden sich scheuen, dieses Gesetz für wissenschaftliche Mitarbeiter anzuwenden, weil dann die Entfristung droht. Das heißt: Die wissenschaftlichen Mitarbeiter hätten arbeitsrechtlich vielfach die Möglichkeit, sich auf Dauerstellen einzuklagen. Die Universitätsverwaltungen werden sich auf so etwas nicht einlassen können."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hochschulverband (DHV) Rheinallee 18 53173 Bonn Telefon: 0228/9026666 Telefax: 0228/9026680

NEWS TEILEN: