Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)

"Schärfere gesetzliche Regelungen greifen tief in Privatsphäre der Bürger ein!"

(Berlin) - Der Einführung einer zentralen Erfassung aller Konten in Deutschland beim Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen - wie es das Bundesministerium der Finanzen in seinem vorgelegten Maßnahmenpaket vorsieht - bedarf es zur Geldwäschebekämpfung nicht. Dies erklärte der BVR am 5. Oktober in Berlin.

Wichtig sei vielmehr, die Lücken bei der Weiterverarbeitung der von den Kreditinstituten bereits in der Vergangenheit gemeldeten Verdachtsfälle zu schließen. Bevor der Gesetzgeber verschärfte Regelungen schaffe, solle er sich zunächst um eine bessere Ausnutzung vorhandener Regelungen bemühen. Die Vergangenheit habe gezeigt, so der BVR, dass das Sammeln zusätzlicher Dateien allein zu keiner Verbesserung der Aufklärungsquote beitrage.

Der Vorschlag der Einrichtung einer zentralen Datei verspreche überdies keine schnellen Fahndungsergebnisse. Eine Kontensperrung selbst könne nämlich nicht von der Zentralstelle, sondern immer nur von der kontoführenden Stelle aus vorgenommen werden. Im Zeitalter des Internet bestünden genügend Kommunikationsmöglichkeiten, die ein schnelles Aufspüren durch eine Kontaktaufnahme ermöglichten. Daher reiche es aus, wenn die persönlichen Daten der Verdächtigen an die kontoführenden Stellen übermittelt würden. Die routinemäßige Speicherung personenbezogener Dateien ohne konkreten Anlass hingegen schaffe Misstrauen, das sich auch nachteilig auf den Finanzplatz auswirken könne.

Der BVR empfiehlt, eine Verschärfung der gesetzlichen Regelungen wohl zu überlegen. Dies würde tief in die Privatsphäre der Bürger eingreifen. Begründeten steuerlichen Ermittlungen stehe das Bankgeheimnis im Übrigen ohnehin nicht im Wege.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Schellingstr. 4 10785 Berlin Telefon: 030/20210 Telefax: 030/20211900

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