Schadensersatz wegen Diskriminierung
(Berlin) - Ein Urteil des Berliner Arbeitsgerichts sorgte kürzlich für Aufsehen: Ein Zahnarzt hatte eine Auszubildende muslimischen Glaubens nicht eingestellt, weil sie aus religiösen Gründen ihr Kopftuch während der Arbeit nicht ablegen wollte. Mit dieser Entscheidung wollte sich die junge Frau jedoch nicht zufrieden geben und zog vor Gericht. Das zuständige Berliner Arbeitsgericht gab ihr Recht. Der Zahnarzt, so urteilte das Gericht, habe gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG, Antidiskriminierungsgesetz) verstoßen und müsse eine Entschädigung in Höhe von 1.470 Euro an die junge Frau zahlen.
Weitere Hintergrundinformationen sowie die Meinung zweier Zahnmediziner mit Migrationshintergrund zum Thema "Religion in der Zahnarztpraxis" finden Sie in der aktuellen Ausgabe der FVDZ-Publikation "Der Freie Zahnarzt" (DFZ).
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