Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Sammelklage gegen service-rundfunkbeitrag.de: Mitmachen ab sofort möglich

(Berlin) - Wer umzieht oder seine Bankverbindung ändert, muss das häufig auch dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice mitteilen. Das ist auf der offiziellen Website „rundfunkbeitrag.de“ kostenlos. Auf „service-rundfunkbeitrag.de“ hingegen mussten Verbraucher:innen für diesen Schritt 29,99 Euro zahlen, mittlerweile sind es 39,99 Euro. Das Problem: Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) macht der Anbieter dort nicht ausreichend kenntlich, dass er Geld für seinen Service verlangt. Der vzbv hat eine Sammelklage eingereicht, damit Verbraucher:innen im Erfolgsfall Geld direkt zurückbekommen können.

„Nach unseren Schätzungen sollten mehr als 90.000 Verbraucher:innen für eine Leistung zahlen, die sie bei der offiziellen Stelle auch hätten kostenlos haben können. Dass der Anbieter bis zu 39,99 Euro für seine Dienstleistung nimmt, ist auf der Website zu intransparent. Wer sein Geld zurückhaben möchte, kann sich der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands anschließen. Ist unser Verfahren erfolgreich, können Betroffene Geld direkt zurückerhalten“, sagt Sebastian Reiling, Referent im Team Sammelklagen des vzbv.

Das verklagte Unternehmen hatte seine Website zeitweise per Google-Anzeige beworben. Dadurch wurde das Angebot bei den Suchenden prominenter dargestellt als die offizielle Website zum ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, bei der Änderungen von Adresse oder Bankverbindung kostenlos sind.


Bei der Sammelklage mitmachen
Der vzbv hat die Sammelklage gegen die SSS-Software Special Service GmbH als Abhilfeklage beim OLG Koblenz eingereicht. Ist das Verfahren erfolgreich, erhalten Betroffene, die sich der Sammelklage angeschlossen haben, direkt Geld zurückgezahlt. Der Klage kostenlos anschließen können sich Verbraucher:innen, die bereits für eine Leistung auf service-rundfunkbeitrag.de Geld bezahlt haben und das Geld bisher nicht zurückerhalten haben.

Verbraucher:innen machen bei der Sammelklage mit, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. Wie das geht, erfahren sie mit dem Klage-Check unter www.sammelklagen.de/verfahren/service-rundfunkbeitrag. Das Tool prüft zunächst mit wenigen Fragen, ob die Klage zum individuellen Fall passt. Anschließend erhalten Verbraucher:innen dort konkrete Hinweise für den Eintrag ins Klageregister.

Wenn die Betroffenen sich wirksam in das Register eintragen, sind sie bei der Sammelklage dabei. Dann können ihre Ansprüche auch nicht mehr verjähren – egal, wie lange das Verfahren dauert.

Wer über Neuigkeiten des Verfahrens per E-Mail informiert werden möchte, kann sich für den News-Alert des vzbv zur Vodafone-Sammelklage anmelden.

Widerruf von Verbraucher:innen wird nicht immer akzeptiert

Verbraucher:innen können ihre Zahlung per Widerruf zurückfordern, wenn Sie das Angebot bis zum 27. Juni 2024 genutzt haben. Hintergrund: Bis zu diesem Zeitpunkt war die Widerrufsbelehrung auf der Website nach Angaben des Unternehmens fehlerhaft. Das Unternehmen hatte angekündigt, Widerrufe für Verträge zu akzeptieren, die bis zu diesem Termin abgeschlossen wurden.

Die Verbraucherzentrale bietet für den Widerruf einen Musterbrief an. Nach Erkenntnissen der Verbraucherzentrale kommt das hinter der Website stehende Unternehmen SSS-Software Special Service GmbH dieser Forderung aber nicht immer nach und zahlt bereits gezahlte Beträge oftmals nicht zurück. Auch wer davon betroffen ist, sollte den Klage-Check des vzbv nutzen.

Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Rudi-Dutschke-Str. 17, 10969 Berlin, Telefon: 030 258000

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