Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Sammelklage gegen DAZN: Anmeldung jetzt möglich

(Berlin) - Wer Fußballspiele und weitere Sportevents live anschauen will, nutzt dafür oft Streaming-Dienste. Doch statt Spiel, Spaß und Spannung sorgt der Sport-Streaming-Dienst DAZN bei Verbraucher:innen immer wieder für Unmut. Wegen aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) unzulässiger Preiserhöhungen für Bestandskund:innen in den Jahren 2021 und 2022 hat der vzbv beim Oberlandesgericht Hamm eine Sammelklage gegen DAZN eingereicht. Ab sofort können sich Betroffene der Sammelklage kostenlos anschließen. Dazu müssen sie sich im Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen. Betroffene könnten zu viel gezahltes Geld zurückerhalten.

Jutta Gurkmann, Leiterin des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik im vzbv: „Die Preiserhöhungen von DAZN in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Nutzer:innen sind unzulässig. Die Preiserhöhungsklauseln, die wir mit der Sammelklage angreifen, sind unser Auffassung nach unangemessen benachteiligend und intransparent. Deshalb sind sie unwirksam. Mit unserer Sammelklage können Verbraucher:innen unkompliziert und kostenlos zu ihrem Recht kommen und ihr zu viel gezahltes Geld zurückerhalten.“

Wer von Preiserhöhungen in einem laufenden Vertrag in den Jahren 2021 oder 2022 betroffen war, kann sich ab jetzt ins Klageregister eintragen. Eventuelle spätere Preiserhöhungen sind von der Klage nicht erfasst.

Der Preis stieg mit Wirkung ab August 2021 von 11,99 auf 14,99 Euro pro Monat. Bei Einmalzahlung stieg er ab dem nächsten Abrechnungszeitraum von 119,99 auf 149,99 Euro pro Jahr. Zum 1. August 2022 hatte DAZN seine Preise für Bestandskund:innen erneut deutlich erhöht. Sie stiegen von monatlich 14,99 auf 29,99 Euro und bei Einmalzahlung von 149,99 auf 274,99 Euro pro Jahr.

Bei der DAZN-Sammelklage mitmachen

Verbraucher:innen machen bei der Sammelklage mit, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. Wie das geht, erfahren sie mit dem Klage-Check unter www.sammelklagen.de/dazn. Das Tool prüft zunächst mit wenigen Fragen, ob die Klage zum individuellen Fall passt. Anschließend erhalten Verbraucher:innen dort konkrete Hinweise für den Eintrag ins Klageregister. Wenn die Betroffenen sich wirksam in das Register eintragen, sind sie bei der Sammelklage dabei.

Wer über Neuigkeiten des Verfahrens per E-Mail informiert werden möchte, kann sich für den News-Alert des vzbv zur DAZN-Sammelklage anmelden.

Das Verfahren wird für den vzbv geführt von Rechtsanwalt Dr. Christian Volkmann – melekerpartner, Rechtsanwälte und Notare.

Die neue Sammelklage

Bei der im Jahr 2023 eingeführten Sammelklage in Form einer Abhilfeklage erhalten angemeldete Verbraucher:innen im Erfolgsfalle einen Schadensersatz oder Rückerstattungen direkt zugesprochen. Anders als bei der Musterfeststellungsklage erübrigt sich für Verbraucher:innen ein erneuter Gang vor Gericht, um Ansprüche geltend zu machen.

Erfolg für vzbv gegen DAZN in Parallelverfahren

In einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklageverfahren des vzbv hat das Oberlandesgericht (OLG) München die Preisanpassungsklausel in den Nutzungsbedingungen von DAZN, wie sie im Februar 2022 im Internet abrufbar waren, für unwirksam angesehen und deren Verwendung untersagt (39 U 2482/23e, Urteil vom 11.10.2024). Die Klausel sei zu unbestimmt und Verbraucher:innen hierdurch gehindert, die Berechtigung von Preiserhöhungen zu überprüfen, führte das Gericht aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Aus Sicht des vzbv ist das Urteil des OLG München Rückenwind für die Sammelklage des vzbv.

Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Rudi-Dutschke-Str. 17, 10969 Berlin, Telefon: 030 258000

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