Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Sachverständige halten Anpassung der Anwaltsgebühren für notwendig - Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages -

(Berlin) - Zur Reform der Anwaltsgebühren fand am 26. Juni 2002 eine Anhörung beim Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages statt. Neben den Vertretern des Deutschen Anwaltvereins (DAV) waren auch andere Sachverständige, insbesondere Vertreter der Bundesländer und der Versicherungswirtschaft geladen. Alle Sachverständigen betonten, dass die Reform der Anwaltsgebühren notwendig sei. Eine Anpassung der Anwaltshonorare an die wirtschaftliche Entwicklung seit 1994 - der letzten Anpassung - sei unverzichtbar. Auch die Vertreter aller Fraktionen unterstützten bei dieser Anhörung dieses berechtigte Interesse der Anwaltschaft.

Der DAV hat dabei nochmals seine Hauptkritikpunkte an dem Koalitionsentwurf dargestellt:

- Wegfall des Gebührenabschlags Ost:
13 Jahre nach der Wiedervereinigung sei es unakzeptabel, die Anwältinnen und Anwälte in den neuen Bundesländern weiterhin zu benachteiligen.

- Keine Begrenzung der Anwaltsgebühren für außergerichtliche Beratung auf 200 €:
Außergerichtliche Beratung kann umfangreich sein, etwa durch Erstellen eines Gutachtens.

- Keine unterschiedlichen Rahmengebühren für „normale“ und für „besonders umfangreiche“ und „besonders schwierige“ Verfahren:
Hier komme es zu Abgrenzungsschwierigkeiten. Diese würden zu massiven Streitigkeiten führen. Im Übrigen stelle dies eine Verschlechterung zum heutigen Gebührenrecht dar.

- Honorare müssen sich an der tatsächlich erbrachten Leistung orientieren:
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erhalten Honorare für die außergerichtliche Vertretung. Für die gerichtliche Vertretung fallen weitere Gebühren an. Der DAV lehnt es ab, die Vergütung für die außergerichtliche Anwaltstätigkeit weitgehend auf die Gebühren für die Prozessführung anzurechnen.

- Zuschlag für „Streitverkündung“:
In vielen Prozessen wird Dritten, beispielsweise Architekten und Subunternehmern im Bauprozess, der Streit verkündet. Das heißt, sie werden in den Prozess auf Kläger- oder Beklagtenseiten einbezogen. Dies führt zu Mehrarbeit und erhöht das Haftungsrisiko der Anwälte. Dafür sollte ein Gebührenabschlag von 0,3 eingeführt werden. Die „Streitverkündung“ hilft auch, Folgeprozesse zu vermeiden.

Keiner arbeitet heute für das Geld von 1994. Die Anwaltschaft erwartet, dass auch ihr Honorar nach inzwischen acht Jahren angepasst wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11 10179 Berlin Telefon: 030/7261520 Telefax: 030/726152190

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