Sachsen-Anhalt bildet mobile Praxisassistentinnen aus / Strukturen in pflegerischer Versorgung werden zerstört
(Essen) - Wie das Gesundheitsministerium in Sachsen-Anhalt mitteilt, startete am 7. September in Magdeburg der erste Qualifizierungskurs zur sogenannten "Praxisassistentin". Diese sollen nach der Ausbildung die vom Hausarzt delegierbaren Tätigkeiten im Rahmen von Hausbesuchen übernehmen. Dazu zählen die Einschätzung des allgemeinen Befindens des Patienten, Beratung, Blutdruck- und Blutzuckermessungen sowie Blutentnahmen. Das Ziel sei die Entlastung der Mediziner und eine Verbesserung der medizinischen Versorgung in ländlichen Regionen.
"Was können die mobilen Praxisassistenten, was die rund 500 Pflegedienste in Sachsen-Anhalt nicht bereits täglich erledigen?", hinterfragt Udo Becker, Vorsitzender des Landesverbandes Sachsen-Anhalt des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) das Ausbildungsprojekt. "Die Pflegedienste stehen mehrmals täglich mit den Ärzten in Kontakt, erneuern Verbände und messen Blutzucker oder Blutdruck auf ärztliche Anordnung. Die Pflegedienste verfügen über EDV zur professionellen Dokumentation ihrer Tätigkeiten und haben mindestens zwei Krankenschwestern in ihrem Personalbestand. Sie sind zur ständigen Weiterbildung verpflichtet und werden durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen kontrolliert."
"Durch die Einführung mobiler Praxisassistentinnen werden funktionierende Strukturen in der pflegerischen Versorgung zerstört", warnt Becker. Derartige Modellprojekte seien eine staatlich subventionierte Konkurrenz zu etablierten Pflegediensten. Durch die Einschränkung der Tätigkeitsbereiche und des Auftragsvolumens ambulanter Dienste werden diese wirtschaftlich bedroht. "Die in Sachsen-Anhalt vorhandenen Pflegedienste und Sozialstationen sind in der Lage, aus dem Stand heraus mehr Leistungen zu erbringen - aber sie dürfen dies schlichtweg nicht, weil die dafür notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen fehlen", resümiert Becker.
"Statt in teure und uneffektive Parallelstrukturen zu investieren sollte das Land besser auf eine zukunftsfähige Lösung zur Sicherstellung einer wohnortnahen Versorgung setzen: Die Ausweitung des Kompetenzbereichs professioneller Pflegedienste." Diese müssten in die Lage versetzt werden, etwa im Bereich der pflegerischen Prophylaxen eigenständig den Bedarf des Hilfebedürftigen zu erheben und entsprechende Verordnungen erstellen zu dürfen. Durch diese geänderten Zuständigkeitsverteilungen könnte einer drohenden Versorgungslücke in Regionen mit ärztlicher Unterversorgung effektiv begegnet werden. Gleichzeitig würden dadurch der Verwaltungsapparat verschlankt und Kosten eingespart.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB)
Nicole Meermann, Pressereferentin
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