Pressemitteilung | Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg - Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe e.V.

Sabbatical - Exit nach Brexit - Vollverzinsung ab April

(Berlin) - Sabbatical - steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten. Ein attraktiver Arbeitgeber zeichnet sich heute auch dadurch aus, dass er das Bedürfnis seiner Arbeitnehmer nach einer ausgewogenen Work-Life-Balance berücksichtigt. Ein Sabbatical, also eine zeitlich befristete Freistellung, ist dabei ein beliebtes Instrument.

In der Vollbeschäftigungszeit wird auf einen Teil des Gehalts verzichtet (Zeitwertkonto), der während der Freistellung ausgezahlt wird - nicht zu verwechseln mit Gleitzeitkonten. Neben arbeitsrechtlichen und insolvenzrechtlichen Fragen ist der Fälligkeitszeitpunkt der Lohnsteuer und der Sozialversicherungs-beiträge zu klären. Der Arbeitgeber kann unter bestimmten Voraussetzungen für den Bruttolohn und seine Beiträge zur Sozialversicherung in der Ansparphase eine Rückstellung bilden. Erst in der Freistellungsphase werden Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge fällig. Auch Arbeitnehmer profitieren, weil sie für das Sabbatical zwar Gehaltseinbußen einkalkulieren müssen, sich die Nettoeinkünfte aber weniger stark reduzieren als die Bruttobezüge.

Exit aus der Ltd. nach Brexit

Vor Einführung der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG) in Deutschland blieb kleinen Unternehmen, die eine Haftungsbeschränkung benötigten, aber nicht über das Kapital zur Gründung einer GmbH verfügten oder dieses aus strategischen Überlegungen nicht einzahlen wollten, oft nur der Gang nach Großbritannien und in die dortige Limited (Ltd.). Mit der Entscheidung für den Brexit stellt sich die Frage, ob es für Limiteds mit Verwaltungssitz in Deutschland noch sinnvoll ist, in dieser Rechtsform zu verbleiben oder ob es eine Möglichkeit gibt, in die UG oder GmbH zu wechseln.

Ein grenzüberschreitender steuerneutraler Formwechsel einer Ltd. in eine UG wäre zwar der einfachste Weg, scheint rechtlich jedoch nicht möglich. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, eine praktikable Lösung anzubieten. Der Formwechsel oder die Verschmelzung einer Ltd. in eine GmbH sind hingegen möglich, wenn das Mindestkapital aufgebracht werden kann.

Vollverzinsung ab 1. April 2018

Erwarten Sie für das Jahr 2016 eine Einkommensteuernachzahlung, dann bitten Sie Ihren Steuerberater eine nachträgliche Vorauszahlung in dieser Höhe beim Finanzamt zu beantragen, die vor dem 1. April 2018 von Ihnen gezahlt wird. Damit vermeiden Sie unnötige Nachzahlungszinsen von 6 Prozent p.a. Die Zinsen sind ab dem 1. April des zweiten Folgejahres fällig, also für die Steuern 2016 ab dem 1. April 2018 - und zwar sowohl für Nachzahlungen als auch für Erstattungen. Bei spät abgegebenen Erstattungsfällen arbeiten daher die Finanzämter häufig etwas schneller als bei Nachzahlungsfällen.

Quelle und Kontaktadresse:
Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg - Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe e.V. Simon Beyme, Geschäftsführer Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 27595980, Fax: (030) 27595988

(sy)

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