Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP)

"Saatgutrecht ist Verbraucherschutzgesetz" / Neues Regelwerk bringt Vereinfachung und Harmonisierung, orientiert sich aber an bewährten Grundsätzen

(Bonn) - Die Europäische Kommission will heute den Verordnungsvorschlag für das neue Saatgut- und Pflanzgutrecht vorlegen. Sie schließt damit einen mehrjährigen Überarbeitungsprozess mit dem Ziel der Vereinfachung und Harmonisierung der bestehenden Gesetze in Europa ab. Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) begrüßt ein modernisiertes Regelwerk, das auf den bewährten Grundsätzen des Saatgutrechts aufbaut. "Das Saatgutrecht in Europa ist und bleibt eine Erfolgsgeschichte. Es muss für die neutrale Information der Saatgutverbraucher und die Chancengleichheit zwischen großen und kleinen Pflanzenzüchtern sorgen, bei der die objektive Leistung zählt und nicht der Werbeetat. Dies wiederum stärkt die Vielfalt der Sorten und Unternehmen", kommentiert Dr. Carl-Stephan Schäfer, Geschäftsführer des BDP, den Kommissionsvorschlag.

Schäfer stellt klar, dass im Grundsatz wie bisher nur staatlich geprüfte Sorten und staatlich geprüftes Saatgut verkauft werden dürfen. "Man sieht Saatgut seine Ertragsfähigkeit, Krankheitsresistenz und Qualität nicht an. Diese Fragen sind für den Landwirt und für die Gesellschaft aber elementar wichtig. Deshalb müssen die Sorten und das Saatgut vor dem Verkauf getestet werden. Saatgutrecht ist also ein Verbraucherschutzgesetz. Würde es das Saatgutrecht nicht geben, müsste es gerade heutzutage erfunden werden", erklärt er.

Saatgutregeln gibt es in der EU schon seit den 1960er Jahren. Sie haben gegenwärtig noch die Form von zwölf EU-Richtlinien, d. h. jeder Mitgliedstaat muss daraus eigene Gesetze machen, die inhaltlich den Vorgaben dieser Richtlinien entsprechen müssen. Dieser mühsame und benutzerunfreundliche Prozess soll durch die nun vorgesehene in allen Mitgliedstaaten unmittelbar geltende EU-Verordnung verbessert werden.

Das Saatgutrecht wird künftig in den Anwendungsbereich der sogenannten Lebens- und Futtermittelkontrollverordnung 882/2004 einbezogen. Damit soll gewährleistet werden, dass in sämtlichen Mitgliedstaaten die zuständigen Saatgutbehörden nach gleichen und verlässlichen Standards arbeiten.

Eine weitere Neuerung ist die engere Verzahnung des Saatgutrechts mit dem Pflanzengesundheitsrecht. Hierzu soll es zukünftig eine Verordnung geben, in der sämtliche Pflanzenkrankheiten abschließend geregelt werden. "Bei der Umsetzung wird es darauf ankommen, dass die Pflanzenschutzämter und Saatgutanerkennungsstellen aufs Engste zusammenarbeiten und in der Praxis keinerlei Erschwernisse oder Verzögerungen bei der Saatgutanerkennung eintreten", sagt Schäfer.

Auch alte Sorten können weiterhin angebaut werden. Hobbygärtner sind von den Regelungen nicht betroffen. Im gewerblichen Bereich bzw. für den Verkauf sind die gesetzlichen Anforderungen minimal und werden in der neuen EU-Verordnung nicht strikter.

Im nächsten Schritt werden Parlament und Rat Position beziehen. "Wichtig ist, dass die gesetzgeberischen Arbeiten nun konsequent von den politischen Entscheidungsträgern im Bewusstsein der Bedeutung des Saatgutrechts für eine wettbewerbsfähige und zugleich ressourcenschonende Landwirtschaft in Europa vorangebracht werden", so Schäfer.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. Ulrike Amoruso-Eickhorn, Referentin, Öffentlichkeitsarbeit Kaufmannstr. 71-73, 53115 Bonn Telefon: (0228) 9858110, Telefax: (0228) 9858119

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