Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Saatgut muss frei von gentechnisch veränderten Organismen bleiben

Saatgut muss frei von gentechnisch veränderten Organismen bleiben
vzbv fordert „Reinheitsgebot für Saatgut“ – Treffen des EU-Saatgut-Ausschusses in Brüssel

(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat ein „Reinheitsgebot für Saatgut“ gefordert und die Bundesregierung aufgerufen, sich in Brüssel für einen Grenzwert von 0,1 Prozent für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in Saatgut einzusetzen. „Die Bundesregierung darf dem vorliegenden Richtlinienentwurf der Kommission zu gentechnisch verändertem Saatgut nicht zustimmen, der je nach Kulturart einen Grenzwert von 0,3 bis 0,7 Prozent vorsieht“, so Thomas Isenberg, Fachbereichsleiter Gesundheit und Ernährung im vzbv. Einziger Maßstab dürfe die technische Nachweisgrenze sein. Der EU-Saargut-Ausschuss tagt heute zu diesem Thema in Brüssel.

Wenn das Saatgut mit GVO verunreinigt ist, werden auch die „zufälligen Verunreinigungen“ der Verarbeitungsprodukte langsam schleichend ansteigen, da sich die Gehalte im Verarbeitungsprodukt anreichern können, so die Befürchtung der Verbraucherschützer. Dadurch werde die Wahlfreiheit des Verbrauchers noch stärker eingeschränkt. Es müsse eine breite Palette GVO-freier Produkte erhalten bleiben. „Wird der Grenzwert von 0,9 Prozent je Zutat im Endprodukte überschritten, muss gekennzeichnet werden“, so Thomas Isenberg. Durch den hohen Nachweis-Aufwand könnten sich die Händler gezwungen sehen, jedes Verarbeitungsprodukt zu kennzeichnen. Jeglicher Anreiz, GVO-frei zu produzieren, ginge verloren.

Um die Wahlfreiheit der Verbraucher zu gewährleisten und die potentiellen Risiken der Gentechnik einzudämmen fordert der vzbv zudem die Bundesregierung auf:

- die Voraussetzungen für eine verursachergerechte Zuordnung der Kosten zu schaffen. Derjenige, der Saatgut einsetzt und sich einen wirtschaftlichen Vorteil davon verspricht, muss auch haften, wenn die Technologie nicht beherrschbar ist. Dies betrifft neben den Landwirten insbesondere die Hersteller von GVO-Saatgut.

- strenge Anbauregeln für GVO-Anwender verbindlich festzulegen und damit die Möglichkeit der unkontrollierte Ausbreitung zu vermindern. Bisher hat die Europäische Kommission es abgelehnt, konkrete Maßnahmen und Regeln für die Haftung im Schadensfall EU-einheitlich zu definieren. Daher ist die Bundesregierung gefordert, verbindliche Regelungen auf nationaler Ebene einzuführen. Allgemeine Festlegungen im Rahmen der guten fachlichen Praxis sind nicht ausreichend.

- Voraussetzungen für die Durchsetzung gentechnikfreier Zonen zu schaffen. Die Reinhaltung der Produktion gestaltet sich in Regionen schwierig, in denen verschiedene Produktionsformen (GVO-freie- und GVO-Produktion) in räumlicher Nähe auftreten. Eine weitgehende Koexistenz der verschiedenen Anbauformen in der gleichen Region setzt eine Vielzahl von verbindlich durchzuführenden Maßnahmen voraus, die bisher noch nicht definiert sind.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: 030/258000, Telefax: 030/25800218

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