RVG verabschiedet / Bundesrat stimmt der Reform der Justiz- und Anwaltsgebühren zu
(Berlin) - Der Bundesrat hat auf seiner heutigen (12. März) Sitzung dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz zugestimmt. Bestandteil dieser Kostenrechtsnovelle ist auch eine Reform der Rechtsanwaltsvergütung (RVG). Damit ist der Bundesrat einer Empfehlung seines Rechtsausschusses gefolgt. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Entscheidung als erfreulichen Kompromiss. Damit hat die Politik ihre Zusage eingehalten, die Anwaltsvergütung nach 10 Jahren des Stillstandes und der Nullrunden nun den modernen Anforderungen anwaltlicher Tätigkeit anzupassen.
"Der DAV hat seit 1998 für eine solche Strukturnovelle gekämpft. Dabei handelt es sich bei dem nun verabschiedeten RVG um einen echten Kompromiss, der die Anwaltschaft nicht zu Jubelstürmen veranlasst," so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des DAV. Der DAV habe bereits damals seine Strukturvorschläge vorgelegt. Wichtig sei, gemeinsam endlich zu einer Lösung gekommen zu sein. Das RVG sei aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Anwaltschaft, die mit steigenden Kosten bei sinkenden Umsätzen zu kämpfen haben, dringend erforderlich. Keiner anderen Berufsgruppe habe man 10 Jahre lang Nullrunden zugemutet.
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Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
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