Ruland: Bericht der "Herzog-Kommission" eröffnet gute Chancen für parteiübergreifenden Konsens in der Rentenfrage
(Frankfurt am Main) - Mit dem vorgelegten Bericht der CDU-Kommission "Soziale Sicherheit" am 30. September haben sich gute Chancen für einen parteiübergreifenden Konsens in der Rentenpolitik eröffnet. Zu dieser Bewertung kommt der Geschäftsführer des VDR, Prof. Dr. Franz Ruland. Er begrüßt insbesondere, dass das bestehende System der gesetzlichen Rentenversicherung nach den Empfehlungen der Kommission grundsätzlich beibehalten, allerdings weiterentwickelt werden soll, und der Vorschlag, eine "Sockelrente" einzuführen, keine Mehrheit gefunden hat.
Von der Kommission vorgeschlagen werden ein "Erweiterter Demografiefaktor" sowie die langfristige Anhebung der Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr. Ruland begrüßt, dass das Konzept der " Herzog-Kommission" und die Vorschläge der "Rürup-Kommission" insoweit im Wesentlichen deckungsgleich sind.
Auch die Grundausrichtung, die eigenständige Sicherung der Frauen zulasten der Hinterbliebenenrente abzulösen, bewertet Ruland grundsätzlich positiv. Er teilt die Auffassung, dass die Rückführung der Hinterbliebenenversorgung nur in einem auf lange Frist angelegten Prozess erfolgen könne.
Problematisch ist nach Ansicht Rulands die vorgeschlagene abschlagsfreie Rente mit 45 Versicherungsjahren. Verletzt würde hierdurch vor allem das für die Akzeptanz der Rentenversicherung wichtige Prinzip der Äquivalenz zwischen Beitrag und Leistung. Es käme im Hinblick auf die Rentenhöhe nicht mehr darauf an, in welcher Höhe der Versicherte Beiträge zahlt, sondern darauf, wie sich die Beiträge über das Berufsleben verteilen. Damit erhielten gleiche Beiträge eine unterschiedliche Wertigkeit. "Nachteilig wird sich die Regelung vor allem für Frauen auswirken, die in deutlich geringerer Zahl als Männer auf 45 Versicherungsjahre kommen", so Ruland.
Ruland begrüßt, dass der Vorschlag, eine Basisrente 15 Prozent oberhalb der Sozialhilfe einzuführen, entgegen den ursprünglichen Plänen der Kommission nur noch als Prüfauftrag formuliert sei. Insbesondere bestehe im Hinblick auf das Ziel der Armutsvermeidung keine Notwendigkeit für eine "Basisrente", da der Gesetzgeber mit der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung bereits eine Mindestsicherungsleistung außerhalb der Sozialhilfe eingeführt habe. Ruland weist ferner auf folgendes Problem hin: "Während die einen für die 15 Prozent über dem Sozialhilfesatz liegende Rente äquivalente Beiträge zahlen müssen, erhalten andere die gleiche Leistung ohne entsprechende Vorleistung".
Ferner geht die Kommission nach Rulands Worten offenbar von ausgesprochen ungünstigen Rahmendaten aus, die schwer nachvollziehbar seien und Zweifel aufkommen ließen, ob die mit den Vorschlägen angestrebte Beitragssatzreduzierung erreicht werden könne. Auch sind die Auswirkungen der Vorschläge der Kommission im Hinblick auf die Kranken- und Pflegeversicherung zu berücksichtigen, die unter Umständen erhebliche Auswirkungen auf Rentnerinnen und Rentner haben.
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