Pressemitteilung | (NABU) Naturschutzbund Deutschland - Landesverband Nordrhein-Westfalen

Ruhe bewahren bei Wespe & Co. / So gelingt der friedliche Umgang mit den wehrhaften Insekten

(Düsseldorf) - Das eher kühle und feuchte Frühjahr hat zunächst keine günstigen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wespen- und Hornissenvölkern geschaffen. Deshalb erreichen sie in diesem Jahr ihre höchste Individuenzahl etwas später als im Superinsektenjahr 2022. Doch nun stellen sich Vertreter der Gemeinen und der Deutschen Wespe wieder häufiger an Kaffeetafeln, in Bäckereien oder beim Grillen im Garten auf dem Steak ein und knabbern ungeniert an allen zucker- und proteinreichen Nahrungsmitteln. Entsprechend häufen sich die Anfragen beim NABU NRW wie mit den ungebetenen, gelb-schwarzen Gästen umzugehen sei, um möglichst nicht gestochen zu werden, und wie gefährlich Wespen und Hornissen am Haus oder im Garten tatsächlich sind. Grundsätzlich besteht kein Grund zur Panik, so der NABU und gibt Tipps zum Umgang mit den wehrhaften Insekten.

Auf der Suche nach Nahrung werden Wespen zurzeit vermehrt von süßen Speisen und Grillfleisch angelockt. Während Kuchen, Eis und Saft der eigenen Versorgung dienen, wird Fleisch zur Aufzucht der Brut genutzt. "Kommen einem die gelb-schwarz-gestreiften Hautflügler dabei zu nahe, bewahrt man am besten die Ruhe. Auf keinen Fall sollte man wild um sich schlagen. Ein Mittel der Wahl ist es aber die Tiere mit Wasser zu besprühen", sagt Joachim Eberhardt vom Fachausschuss Entomologie im NABU NRW. Außerdem empfiehlt es sich, süße Speisen und Getränke im Freien abzudecken, um die Wespen gar nicht erst anzulocken. Sinnvoll sei es auch, nicht aus offenen Flaschen zu trinken, sondern Strohhalme zu benutzen.

"Normalerweise reagieren Wespen bei ihrer Nahrungssuche nicht aggressiv. Durch hektische oder panische Bewegungen allerdings fühlen sie sich bedroht. Sie sollten daher in der Nähe von Wespen und Hornissen vermieden werden", so Eberhardt weiter. Kommt es beim Versuch Wespen abzuwehren doch einmal zu einem Stich, hilft es, diesen schnell zu kühlen oder mit einem "Stichheiler" zu behandeln. Bei Allergieverdacht oder Stichen im Mund-Rachen-Bereich sollte dagegen umgehend ärztliche Hilfe geholt werden. Eine Allergie, die drei bis fünf Prozent der Bevölkerung betrifft, äußert sich in Symptomen wie extremen Schwellungen, Schwindel, Ohnmacht oder Übelkeit. Menschen mit bekanntermaßen allergischen Reaktionen gegenüber Wespenstichen sollten stets Erste-Hilfe-Ausrüstungen und Medikamente bei sich führen.

Auch wenn Wespen und Hornissen für den ein oder anderen nur lästige Störenfriede sind, einen wichtigen Aspekt sollte man nicht vergessen: Sie sind außerordentlich nützlich. Diese wehrhaften Insekten sind ein wichtiger Bestandteil der Natur: Sie verfüttern eine Unmenge anderer Insekten wie Mücken, Fliegen und Bremsen an ihre Brut und tragen so zum ökologischen Gleichgewicht bei. Hornissen ernähren sich wiederum von kleineren Wespenarten und zahlreichen Insekten, die im Gartenbau wie in der Land- und Forstwirtschaft wenig beliebt sind. "Sie sind also sehr hilfreich, wenn es darum geht Wespen in Schach zu halten, und zudem deutlich friedfertiger als ihre kleine gelb-schwarze Verwandtschaft", erklärt der NABU-Hautflügler-Experte. Da Hornissen zu den Arten gehören, die von der Erwärmung profitieren, kann man sie seit einigen Jahren tatsächlich deutlich häufiger beobachten.

Wer ein Wespen- oder Hornissennest in seinem unmittelbaren Umfeld registriert, sollte also prüfen, ob nicht doch ein Miteinander von Mensch und Wespen- bzw. Hornissenstaat möglich ist, rät der NABU NRW. Denn spätestens im Herbst ist die Zeit der Wespen und Hornissen vorbei. Dann sterben die Völker und nur die diesjährigen Königinnen überwintern an anderer Stelle. Sei eine Umsiedlung oder Beseitigung unumgänglich, beispielsweise bei Allergikern, in der Nähe von Kinderspielplätzen oder an häufig genutzten Durchgängen, sollte dies nur von sachkundigen Fachleuten durchgeführt werden. Hierzu ist es erforderlich, bei der örtlichen Unteren Naturschutzbehörde nachzufragen. Denn Wespen sind laut Bundesnaturschutzgesetz - wie alle wildlebenden Tiere - geschützt. Hornissen sind sogar besonders geschützt. Deshalb darf weder den Tieren Schaden zugefügt werden, noch dürfen die Nester ohne besonderen Grund entfernt oder zerstört werden.

Weitere Infos zum richtigen Umgang mit Wespen und Hornissen sind unter www.nabu-nrw.de zu finden.

Quelle und Kontaktadresse:
(NABU) Naturschutzbund Deutschland - Landesverband Nordrhein-Westfalen Birgit Königs, Pressesprecherin Völklinger Str. 7-9, 40219 Düsseldorf Telefon: (0211) 159251-0, Fax: (0211) 159251-15

NEWS TEILEN: