Rürup-Kommission muss Flickschusterei bei den Sozialen Sicherungssystemen beenden
(Köln) - Zu einer tiefgreifenden Reform insbesondere auch der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben der Bund Katholischer Unternehmer (BKU) und die UnternehmerverbandsGruppe (UVG) den Vorsitzenden der von Bundessozialministerin Ulla Schmidt eingesetzten "Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme", Prof. Dr. Bert Rürup, aufgefordert. Die Kombination aus der Überalterung der Gesellschaft und den fast unendlichen medizinischen Möglichkeiten dank des technischen Fortschritts führen ihrer Ansicht nach zu einer immer dramatischeren Steigerung der Gesundheitskosten - zu Lasten der Beitragszahler. Zusätzlich treibt die Überalterung der Gesellschaft die Kosten in die Höhe. Damit steuert die GKV auf eine Situation zu, die nur noch die Wahl zwischen zwei Übeln lässt: Einer unbezahlbaren Beitragsexplosion oder der Verweigerung von notwendigen Gesundheitsleistungen.
Einen dritten Weg zeigt das neue Reformpapier des BKU-Arbeitskreises Soziale Ordnung, der die bisherige Flickschusterei beenden soll. Die Hauptfrage ist heute: Wie können wir der nachwachsenden Generation ein Gesundheitswesen bieten, das so gestaltet ist, dass die junge Generation gewillt ist, dieses zu finanzieren?
Als Ansätze für eine Lösung fordern der BKU und die UVG:
- Ähnlich wie bei der Gesetzlichen Rentenversicherung muss das Umlagesystem auch in der GKV durch kapitalgedeckte Komponenten entlastet werden. Versicherungsfremde Leistungen müssen aus der GKV herausgenommen und aus Steuergeldern bezahlt werden. Dazu zählt die Subventionierung von Rentnern und Arbeitslosen.
1. Angesichts sehr unterschiedlicher Erwerbsbiographien ist es sinnvoll, die Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen einmalig für die Zukunft in ein persönlich verfügbares Entgelt umzuwandeln (für die Arbeitgeber kostenneutral). Somit werden die Beiträge von der Erwerbsarbeit abgekoppelt und können künftig als fixer Betrag pro Kopf erhoben werden. So wäre es möglich, auch Einkommen aus Nichterwerbstätigkeit (z.B. Vermögenseinkünfte, Einkünfte aus Schwarzarbeit) für die Krankheitsvorsorge einzusetzen.
2. Die medizinischen Folgekosten für selbstverschuldete Krankheiten (Stichworte: Rauchen, Übergewicht, Diskolärm, Piercing-Wunden, Risikosportarten) dürfen nicht auf die Solidargemeinschaft abgewälzt werden. Dies gilt auch für Leistungen, die nichts mit Gesundheit zu tun haben (Abtreibung, künstliche Befruchtung). Wer solches nachfragt, soll es selbst bezahlen.
3. Eine höhere, entsprechend dem verfügbaren Einkommen prozentual begrenzte Eigenbeteiligung ist erforderlich, ebenso teilweise Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen. Die GKV ist auf Kernleistungen zu beschränken, die ein unabhängiges Sachverständigengremium festlegt.
4. Arbeitsbedingungen und Entlohnung im Gesundheitswesen müssen flexibler und marktnäher gestaltet werden.
5. Durch Rechnungen an die Patienten und Vorauszahlung muss die Kostentransparenz erhöht werden.
6. Eine Vernetzung aller am Gesundheitswesen Beteiligten ist dringend erforderlich. Ein Gesundheitspass würde teure Doppeluntersuchungen vermeiden.
7. Zur Stärkung der Eigenverantwortung des Menschen muss mehr Wettbewerb durch größere Vertragsfreiheiten für die Leistungsanbieter und einzelnen Kassen bestehen.
8. Die Einkommensgrenze für die Pflichtmitgliedschaft in den gesetzlichen Kassen darf nicht so hoch liegen, dass sie eine große Zahl von Bürgern von der Entscheidungsfreiheit ausschließt, sich auch privat versichern zu können. Trotz aller Einsparungsnotwendigkeiten gibt es durchaus Bereiche, die finanziell besser als bisher ausgestattet werden müssen - etwa die Palliativmedizin (medizinische Begleitung unheilbar Kranker).
Fazit: Es gehört zur Gemeinwohlverpflichtung des Staates, dem Bürger die unumgängliche Reform der GKV-Finanzierung zu seinem eigenen Nutzen abzuverlangen und ihre Notwendigkeit, aber auch ihre Gerechtigkeit öffentlich zu begründen.
Den komplette Text zur notwendigen Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung kann in der BKU-Geschäftsstelle in Köln, Tel. 02 21 / 2 72 37 - 0, angefordert oder im Internet unter www.bku.de abgerufen werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund Katholischer Unternehmer e.V. (BKU)
Georgstr. 18
50676 Köln
Telefon: 0221/27237-0
Telefax: 0221/27237-27
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- Der BKU ruft zu tätiger Mithilfe bei Flüchtlingsproblematik auf / Asylbewerber unterstützen und ihnen eine langfristige Perspektive geben
- BKU lehnt Eizell-Offerte von Unternehmen strikt ab / BKU-Vorsitzende Dött: Angebot unmoralisch und familienfeindlich
- BKU begrüßt Gemeinsames Wort der Kirchen / Dött würdigt klares Bekenntnis zur Sozialen Marktwirtschaft