Pressemitteilung | Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

Rüge des Deutschen Werberats wegen Werbung mit tätowiertem Baby

(Berlin) - Der Deutsche Werberat hat heute eine öffentliche Rüge ausgesprochen. Ein Tattoo-Studio in Kornwestheim in Baden-Württemberg warb in seinem Schaufenster mit der Abbildung eines tätowierten Kleinkindes. Aus Sicht des Kinderschutzbundes ist derartige Werbung unzulässig. Der Kinderschutzbund hatte daher am 29. August 2018 Beschwerde beim Deutschen Werberat eingereicht.

Aus Sicht des Kinderschutzbundes verstößt die Darstellung eines tätowierten Babys im öffentlichen Raum gegen die vorherrschenden ethischen Grundsätze, da hierdurch der Eindruck entsteht, durch Tattoos verursachte Körperverletzungen an Kleinkindern seien akzeptabel. Da das Baby dort als reine Werbefläche für das Angebot dient, wird es außerdem entgegen der gesellschaftlichen Grundüberzeugungen zu einem Objekt degradiert.

Dieser Auffassung ist der Deutsche Werberat mit seiner heute erfolgten öffentlichen Rüge gefolgt.

Die Bundesgeschäftsführerin des DKSB Cordula Lasner-Tietze dazu: "Diese Rüge hat Signalwirkung! Der Deutsche Werberat hat in seiner Stellungnahme deutlich gemacht, dass Kinder besondere Rechte haben, die explizit geschützt werden müssen."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. (DKSB) Pressestelle Schöneberger Str. 15, 10963 Berlin Telefon: (030) 214809-0, Fax: (030) 214809-99

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