Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten im Handel: Deutsche Umwelthilfe begrüßt neue Sanktionsmöglichkeiten gegen Verstöße
(Berlin) - Die Rücknahme von Elektroaltgeräten im Handel ist ab dem 1. Juni 2017 bußgeldbewehrt - Verstöße gegen die Rücknahmepflicht können zukünftig mit bis zu 100.000 Euro Ordnungsgeld geahndet werden - DUH fordert Bundesländer zu Kontrollen auf und kündigt eigene Tests zur Rücknahmepraxis von Elektroaltgeräten in Geschäften und bei Online-Händlern an
Berlin, 31.05.2017: Ab dem 1. Juni müssen Handelsunternehmen, die zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet sind und dies verweigern, mit einem Ordnungsgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen. Bislang mussten Unternehmen, die eine Rückgabe ordnungswidrig ablehnten, mit keinen ernsthaften Konsequenzen rechnen. Die Vollzugsbehörden konnten keine Ordnungsgelder verhängen, weil die Bundesregierung in der ursprünglichen Fassung des "Elektro- und Elektronikgerätegesetzes" (ElektroG) Verstöße nicht als bußgeldbewehrt eingestuft hatte. Erst nach massiver Kritik der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sowie anderer Umwelt- und Verbraucherschutzverbände besserte die Bundesregierung nach und beschloss eine Änderung des ElektroG. Danach sind Verstöße gegen die Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten ab dem 1. Juni 2017 bußgeldbewehrt. Die DUH fordert die Bundesländer zur Kontrolle der Rücknahmeregelungen auf und kündigt eigene umfangreiche Tests in Geschäften und bei Onlinehändlern an.
"Eine Verpflichtung ist nur dann wirksam, wenn Verstöße auch eine Konsequenz haben und von Behörden Bußgelder verhängt werden können. Bislang war dies jedoch nicht möglich und dieser Zustand einer der Hauptkritikpunkte an der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes. Es ist völlig unverständlich, warum Umweltministerin Hendricks diese Hinweise nicht von Anfang an berücksichtigt hat. Die Ministerin hat durch fehlende Sanktionsmöglichkeiten von Verstößen eine dringend notwendige Entwicklung verbraucherfreundlicher Rücknahmestrukturen im Handel behindert", kritisiert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Spätestens ab dem ersten Juni sollte jeder Händler die Rücknahme alter Elektrogeräte sehr ernst nehmen, denn im Fall von Verstößen drohen drakonische Geldstrafen. Jeder zur Rücknahme verpflichtete Händler muss damit rechnen, erwischt zu werden."
"Verbraucher über die Rücknahme ausgedienter Toaster, Rasierer oder Energiesparlampen zu informieren, ist die Voraussetzung, um Elektroaltgeräte umweltgerecht sammeln zu können. Dennoch fehlen in vielen Geschäften nach wie vor Hinweise zur Rücknahme ausgedienter Elektrogeräte. Vorhandene Informationen sind zudem oft unvollständig oder fehlerhaft", sagt Thomas Fischer, Leiter der DUH-Kreislaufwirtschaft. Damit die Rücknahme in der Praxis auch umgesetzt wird, müssen Vertreiber die Verbraucher besser über ihre Rückgabemöglichkeiten informieren. Diese Informationen sollten gut sichtbar und verständlich sein sowie im Eingangsbereich und am Verkaufsregal platziert werden. Im Internet sollten Hinweise zur Geräterücknahme auf jeder Produktangebotsseite vorhanden sein.
Um Unternehmen dabei zu unterstützen, bietet die DUH Händlern ein neues Infoblatt zur Nutzung an, das Verbraucher auf einfache und verständliche Weise über die Rückgabe von Elektroaltgeräten informiert. Die Druckvorlage können Unternehmen auf der Homepage der DUH kostenfrei herunterladen und verwenden.
Hintergrund
Seit dem 24. Juli 2016 können Verbraucher Elektrogeräte mit einer Kantenlänge kleiner als 25 cm kostenlos bei Händlern zurückgeben, die Elektrogeräte auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern verkaufen - bei Onlinehändlern gilt die Versand- und Lagerfläche. Die Rückgabe von Kleingeräten ist nicht an den Neukauf eines Gerätes gebunden - sie können auch bei anderen Unternehmen abgegeben werden als bei denen sie gekauft wurden.
In Deutschland werden jährlich etwa 1,7 Millionen Tonnen Elektrogeräte verkauft, jedoch nur 40 Prozent davon ordnungsgemäß gesammelt und der Wiederverwendung bzw. dem Recycling zugeführt. Um dieses Umweltproblem zu lösen, hat die EU-Kommission im Rahmen der WEEE2-Richtlinie (EU-Richtlinie 2012/19/EU) die Handelsunternehmen verpflichtet, kostenfrei Altgeräte zurückzunehmen. So soll sichergestellt werden, dass die hierin enthaltenen Schadstoffe umweltgerecht behandelt und wertvolle Rohstoffe recycelt werden.
Links:
Das Verbraucherinformationsblatt zur Altgeräterückgabe zum Download für Händler sowie Informationen über die Rechte von Verbrauchern und die Pflichten von Händlern bei der Rücknahme von Elektroaltgeräten finden Sie unter: http://www.duh.de/projekte/rueckgabe-alter-elektrogeraete/
Weiterführende Informationen zu Elektroaltgeräten: http://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Umwelthilfe e.V.
Pressestelle
Hackescher Markt 4 / Promenade 3 (Eingang), 10178 Berlin
Telefon: (030) 2589860, Fax: (030) 25898619
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