Rückmeldeverfahren der Corona-Soforthilfe: Offener Brief an Wirtschaftsministerium
(Stuttgart) - Moratorium des Bundes löst nicht die existenzbedrohende Situation / Zeitliche und inhaltliche Anpassung zwingend erforderlich
In einem offenen Brief an die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut appelliert der Bund der Selbständigen Baden-Württemberg e.V. eine zeitliche und inhaltliche Anpassung des Rückmeldeverfahrens der Corona-Soforthilfe vorzunehmen und pragmatisch und konstruktiv damit umzugehen. Zwar wurde im Dezember vergangenen Jahres kurzfristig eine Fristverlängerung bis zum 16. Januar 2022 für die Betroffenen bekanntgegeben, aber damit ist das eigentliche Problem noch nicht gelöst, wie Bettina Schmauder, Präsidentin des BDS Baden-Württemberg damals mitteilte.
Moratorium hilfreich, aber nicht zielführend
Zwischenzeitlich hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ein Moratorium der Rückforderung vorgeschlagen, sprich eine Verschiebung auf Ende 2022. "Ein wichtiges Signal, das wir begrüßen", so Schmauder. "Es bleibt aber festzuhalten, dass dieses Moratorium bisher lediglich den Ländern einen Zeitaufschub für die Schlussabrechnung mit dem Bund gewährleistet." Für die betroffenen Unternehmen bleibt der 16. Januar verpflichtend für die Rückmeldung und ändert nichts an der Situation, so der BDS im Schreiben an das Wirtschaftsministerium.
Inhaltliche Anpassungen weiterhin erforderlich
"Es geht hier nicht nur um eine zeitliche Komponente, sondern vielmehr um die inhaltlichen Regelungen des Verfahrens, die wir kritisieren und aus unserer Sicht angepasst werden müssen", stellt Jan Dietz, Präsident des BDS Baden-Württemberg, fest. Viele der im Nachgang geschehenen 'Präzisierungen' der Regeln erweisen sich gerade an vielen Stellen schlicht als Veränderungen, teils zum Nachteil der Betroffenen.
Somit ist von der ursprünglich unbürokratischen, schnellen und einfachen Unterstützung der kleinen und mittleren Unternehmen leider nicht mehr viel übriggeblieben. "Was die kleinen und mittelständischen Unternehmen brauchen, sind nachhaltige Lösungen!"
Klare Forderungen an die Politik
Der Bund der Selbständigen Baden-Württemberg fordert daher folgende Punkte zu überdenken und dringend anzupassen:
- Deutliche Verlängerung der Abgabefrist für Soforthilfeempfänger
- Flexibilisierung bzw. Verlegung des Abrechnungszeitraumes
- Streichung des Straftatbestandes des Subventionsbetrugs aus den Bescheiden
- Rückkehr zur Berechnungshilfe bei Antragsstellung
Im Vordergrund stehen für den BDS die Interessen und die Existenzsicherung seiner Mitglieder und Unternehmen, die nicht zum Spielball eines Kompetenzgerangels zwischen Bund und Land werden dürfen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Selbständigen - Deutscher Gewerbeverband Landesverband Baden-Württemberg e.V. (BDS-DGV)
Sybille Erhardt, Pressestelle
Taubenheimstr. 24, 70372 Stuttgart
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