Rückkehrrecht in die private Krankenversicherung Seit 1. Juli besteht Anspruch auf Versicherung im Standardtarif
(München) - Ehemals Privatversicherte, die keine Absicherung für den Krankheitsfall besitzen, können seit 1.Juli zur privaten Krankenversicherung zurückkehren.
Den Anspruch haben auch Personen, die bisher weder gesetzlich noch privat versichert waren, wenn sie aufgrund ihrer Situation der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind. Die Versicherer sind verpflichtet, die Antragsteller in einem sogenannten modifizierten Standardtarif aufzunehmen.
"Dies bedeutet, dass der Versicherungsschutz weder aus Alters- noch aus Krankheitsgründen verweigert werden darf", betont Heidemarie Krause-Böhm, Krankenversicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt.
Im Leistungsumfang orientiert sich der Standardtarif am gesetzlichen System.
Die Prämie ist gedeckelt und darf den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. Zur Zeit entspricht das etwa 500 Euro im Monat. "Wer diese Summe aus finanziellen Gründen nicht aufbringen kann, muss den Versicherungsschutz nicht mehr verlieren", so Heidemarie Krause-Böhm. Der Gesetzgeber hat Regelungen vorgesehen, die Beiträge bei Bedürftigkeit zu reduzieren. Information und Beratung zum Thema Krankenversicherung gibt es in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern (Adressen unter www.verbraucherzentrale-bayern.de).
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