Rückhaltlose Aufklärung und grundlegende sofortige Reformen in der Arbeitsverwaltung
(Berlin) - Arbeitgeberpräsident Hundt fordert eine rückhaltlose Aufklärung der vorgetäuschten Erfolge in der Vermittlungsstatistik der Bundesanstalt für Arbeit. Sollten sich die vom Bundesrechnungshof aufgedeckten Vorgänge bestätigen und auch in anderen Arbeitsamtsbezirken gängige Praxis gewesen sein, so müssen in der Verwaltung der Bundesanstalt für Arbeit personelle Konsequenzen gezogen werden.
Die Arbeitgeber sehen sich angesichts der ungeheuerlichen Vorgänge in ihrem kontinuierlichen Drängen nach grundlegenden Reformen in der Bundesanstalt und in der deutschen Arbeitsmarktpolitik bestätigt. Die Vermittlung von Arbeitslosen und die Besetzung offener Stellen muss in den Arbeitsämtern oberste Priorität erhalten. Dies muss sich auch im Personaleinsatz widerspiegeln. Der Anteil der Vermittler muss wesentlich erhöht werden. Dann brauchen die Vermittlungserfolge nicht länger vorgetäuscht, sondern können von den einzelnen Sachbearbeitern tatsächlich erzielt werden. Zudem müssen Qualität und Effizienz des Vermittlungsgeschäftes durch den konsequenten Einsatz privater Dienstleister und einen dadurch entfachten Leistungswettbewerb wesentlich gesteigert werden.
Arbeitslose müssen außerdem nicht nur zielgerichteter gefördert, sondern von ihnen müssen auch Eigenanstrengungen im Interesse der Solidargemeinschaft Arbeitslosenversicherung gefordert werden.
Die jetzt bekannt gewordenen Manipulationen der Vermittlungszahlen zeigen, dass nicht nur das interne Controlling der Bundesanstalt für Arbeit verbessert, sondern durch unabhängige Prüfungen externer Kontrolleure ergänzt werden muss. Außerdem brauchen wir eine konsequente Evaluierung aller Leistungen der deutschen Arbeitsmarktpolitik, die internationalen Standards genügt.
Hundt erklärte, dass die Arbeitgebervertreter in der Selbstverwaltung für Arbeit unvermindert auf eine konsequente Umsetzung dieser Maßnahmen drängen werden und forderte den Bundesarbeitsminister auf, hierzu die erforderlichen Gesetzesänderungen vorzunehmen.
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