Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Rückführung von Minderheiten aus dem Kosovo noch aufschieben!

(Berlin) - Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert die Innenminister und Innensenatoren der Bundesländer auf, den Minderheiten aus dem Kosovo eine weitere 6-monatige Verlängerung ihrer Duldungen zu gewähren. Entgegen den Feststellungen der Innenministerkonferenz vom 06. Juni 2002, werden in diesem Jahr die Voraussetzungen für eine zwangsweise Rückführung der Minderheiten im Kosovo nicht gegeben sein. Dies ergibt sich aus der Lageeinschätzung der vor Ort befindlichen internationalen Organisationen, wie beispielsweise der UN-Verwaltung im Kosovo (UNMIK). Die Innenministerkonferenz hatte an die Betroffenen appelliert, eine freiwillige Rückkehr in Betracht zu ziehen. Darüber hinaus beauftragten sie die Ausländerreferenten des Bundes und der Länder, kurzfristig die Modalitäten für die schrittweise Rückführung abzustimmen.

"Aus Gründen der Sicherheit und aus humanitären Erwägungen darf eine Rückführung der Minderheiten in das Kosovo nur dann erfolgen, wenn auch nach der Lageeinschätzung von UNMIK und UNHCR eine gefahrlose Rückkehr möglich ist," fordert Rechtsanwältin Arendt-Rojahn, Vorsitzende des Ausländer- und Asylrechtsausschusses des DAV. Auch nach dem Bericht des UNHCR habe sich die Sicherheitslage für die ethnischen Minderheiten im Kosovo nur graduell verbessert. Minderheiten würden aber weiterhin keine Bewegungsfreiheit genießen, da eine Sicherheit nur in eng umgrenzten Gebieten gewährleistet werden könne. Ohne Bewegungsfreiheit sei der Zugang zu vielen grundlegenden Diensten, zum Arbeitsmarkt und in zivile Strukturen in vielen Fällen unmöglich.

Bei dieser Lage sei den Betroffenen eine Verlängerung ihrer jeweiligen Duldung um sechs Monate zu gewähren. Eine nur kurzfristigere Verlängerung von Duldungen würde die Betroffenen unnötigerweise verunsichern und im Ergebnis dazu führen, dass bestehende Arbeitsverhältnisse gefährdet würden mit der Folge, dass Sozialhilfe in Anspruch genommen werden müsste. Der DAV fordert die Innenminister und Innensenatoren der Länder auf, die ihnen unterstellten Ausländerbehörden anzuweisen, die auslaufenden Duldungen um weitere 6 Monate zu verlängern.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11 10179 Berlin Telefon: 030/7261520 Telefax: 030/726152190

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