Pressemitteilung | IKK-Bundesverband GbR i.L.

RSA-Gutachten: Kurzfristig wirksame und politisch praktikable Lösungsvorschläge noch nicht in Sicht!

(Potsdam) – Der IKK-Bundesverband fordert: Wettbewerb muss sich an qualitativen Versorgungsformen zum Wohle des Patienten ausrichten.

Nach den Vorstellungen der IKK muss ein künftiger Finanzausgleich in der GKV eine Wettbewerbsordnung entstehen lassen, die Anreize für die bessere Versorgung der Versicherten setzt. Gleichzeitig muss Risikoselektion in der GKV ausgeschlossen werden. Die Zwischenergebnisse des von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Gutachtens lassen aus Sicht des IKK-Bundesverbandes noch nicht erkennen, ob die Gutachter in der Lage sein werden, der Politik und den gesetzlichen Krankenkassen kurzfristig wirksame und politisch akzeptable Reformvorschläge zu unterbreiten. "Vieles", so Wilfried Schleef, Verwaltungsratsvorsitzender des IKK-Bundesverbandes, "wird sich erst abschließend beurteilen lassen, wenn die Gutachter im Januar nächsten Jahres ihren Endbericht vorlegen."

Das IKK-System teilt den Leitgedanken des RSA-Gutachtens, den Wettbewerb um qualitative Versorgungsformen zum Wohle des Patienten zu stärken. Mit den bisher berücksichtigten Faktoren (Alter, Geschlecht, Erwerbsminderung) sehen die Gutachter Morbidität nur unzureichend erfasst. Sie schlagen daher vor, die Morbidität künftig diagnosebezogen abzubilden.

Angesichts des dringend en Handlungsbedarfs zur Eindämmung derRisikoselektion in der Gesetzlichen Krankenversicherung sehen die Innungskrankenkassen den kurzfristigen Vorschlag der Gutachter, nämlich die Einführung eines so genannten Hochrisiko-Pools, skeptisch. Schleef wörtlich: "Ein Hochrisiko-Pool ist nach unserer Auffassung strategieanfällig und manipulationsoffen. Er hat eine deutliche Nähe zum aus der Vergangenheit bekannten kostentreibenden Ausgabenausgleich in der Krankenversicherung der Rentner."

Kritisch zu hinterfragen ist auch, ob die Einführung eines so genannten Hochrisiko-Pools politisch überhaupt diskutabel ist, muss doch jede Veränderung im RSA auch die Zustimmung der Mehrheit des Bundesrates, also der CDU/CSU-geführten Bundesländer finden.

Zugleich erneuern die Innungskrankenkassen ihre Forderung, den RSA zu reformieren, um die Datenqualität und die Transparenz des Verfahrens zu verbessern. Vor allem müsse der RSA in seinen Auswirkungen auf die Beitragssätze planbarer werden.

Schleef erläuterte auf der Bundestagung der Innungskrankenkassen in Potsdam, dass IKK-Bundesverband, AOK-Bundesverband und der VdAK ein Ergänzungsgutachten durch die Professoren Lauterbach und Wille in Auftrag gegeben hätten, welches die Reform des RSA mittels so genannter Wechslerprofile untersuchen soll. Der IKK-Bundesverband erwartet einen Vorschlag, der innerhalb der gegebenen RSA-Strukturen das Problem der Risikoselektion minimiert, kurzfristig umsetzbar ist und auch zwischen Bundestag und Bundesrat konsensfähig ist.

Die Bundestagung der Innungskrankenkassen findet alle fünf Jahre statt. Sie führt sämtliche Entscheidungsträger des IKK-Systems zusammen und dient dazu, sozial- und gesundheitspolitische Fragen zu erörtern. Zugleich finden Weichenstellungen für die weitere Ausrichtung der Kassenart im Wettbewerb statt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Innungskrankenkassen (IKK) Friedrich-Ebert-Str. TechnologiePark 51429 Bergisch Gladbach Telefon: 02204/440 Telefax: 02204/44185 Pressesprecher Pietro Nuvoloni Tel.: 0331 - 274 9252 Fax: 0331 - 274 9201

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