Rote Karte für Verbändevereinbarungen: Berechnungsgrundlagen für Netznutzung sind laut Gutachten fehlerhaft
(Hannover) - Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) sieht das Ende der Verbändevereinbarungen (VV) gekommen. In seinem Gutachten für das Bundeskartellamt hatte der Oldenburger Wirtschaftswissenschaftler Professor Gebhardt Zimmermann festgestellt, dass Teile der VV zu missbräuchlichen Kostenüberhöhungen führen. Was der VEA und das Bundeskartellamt schon lange kritisieren, wird jetzt von wissenschaftlicher Seite bestätigt: Die Verbändevereinbarungen dienen nicht der Liberalisierung. Sie sind ein Instrument der großen Energieversorger, sich Konkurrenz vom Leib zu halten. Jetzt hilft nur eine komplette Abkehr vom Prinzip der selbst verhandelten Liberalisierung. Auf gar keinen Fall dürfen die Verbändevereinbarungen die Arbeit des künftigen Regulierers einschränken, so Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA.
Noch immer ist nicht klar, wie frei und unabhängig die neue Regulierungsinstanz agieren darf. Die Versorgungswirtschaft setzt alles daran, die Regelungen der VV zu übernehmen. Der Regulierer würde danach lediglich die Einhaltung der VV überprüfen. Es wäre ein Skandal, wenn dieses erwiesen wettbewerbsfeindliche und missbräuchliche Regelwerk weiterhin Bestand hat. Für Bundeswirtschaftsminister Clement ist jetzt der richtige Zeitpunkt, den Verbändevereinbarungen die rote Karte zu zeigen und damit ein eindeutiges Bekenntnis zu mehr Wettbewerb und Liberalisierung auf dem Energiemarkt abzulegen, fordert Panitz.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA)
Zeißstr. 72, 30519 Hannover
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