Pressemitteilung | AOK - Bundesverband

Rote Karte für unwirtschaftliche Medikamente / Negativliste dient Ärzten als Orientierungshilfe

(Bonn) - Ärzte und Krankenkassen haben eine Negativliste für Medikamente erstellt, die nicht dem Wirtschaftlichkeitsgebot der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Die Liste soll den Ärzten als Orientierungshilfe beim Verschreiben helfen und erfasst rund 2.000 Medikamente, die von den Krankenkassen nicht mehr bezahlt werden.

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung müssen "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" sein. Die in der Negativliste aufgeführten Präparate entsprechen diesen Anforderungen aus unterschiedlichen Gründen nicht. Es handelt sich zum Beispiel um Medikamente, deren Wirkung wegen der Vielzahl der enthaltenen Wirkstoffe nicht mit ausreichender Sicherheit beurteilt werden kann, oder um solche, deren therapeutischer Nutzen nicht nachgewiesen ist. Dazu gehören etwa Kombinationen von Vitaminen, Schmerzmitteln oder Rheumamitteln sowie die Kombination von Schleimlösern mit Hustenstillern.

Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen geht davon aus, dass die Negativliste für die gesetzliche Krankenversicherung Einsparungen von 62 Millionen Euro bringen kann, ohne dass die Qualität der Arzneimittelversorgung leidet. Die Liste wurde bereits im Bundesanzeiger veröffentlicht und am 27. September vom Bundesrat verabschiedet.

Positivliste soll Negativliste ablösen
Da die neue Übersicht erstmals konkret Namen von Präparaten nennt, ist sie erheblich Versicherten-freundlicher als ihre Vorgängerin. Bisher existierte nur ein Stoff- und Zubereitungsverzeichnis, das den Ärzten beim Verordnen keine große Hilfe war. Der Grund: Die Pharmaindustrie hatte mit mehreren einstweiligen Verfügungen das Erscheinen der Präparateliste fast zwei Jahre lang verzögern können.

Die Negativliste soll so lange gelten bis die so genannte Positivliste erscheint. Letztere ist bereits zusammengestellt und enthält Medikamente, die verordnet werden dürfen, da ihre Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit sich bewährt hat. Die Positivliste muss aber noch von der Bundesregierung als Verordnung verabschiedet und vom Bundesrat gebilligt werden. Auch gegen die Positivliste laufen die Pharmahersteller Sturm

Quelle und Kontaktadresse:
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