Pressemitteilung | k.A.

Rote Karte für Grünen Punkt / Lebensmittelhandwerken drohen erneut höhere Belastungen

(Lüneburg-Stade) - Morgens Rosinenbrötchen vom Bäcker, nachmittags ein Sahneteilchen vom Konditor und abends Frischwurst vom Fleischer – Verbraucher dürften dafür bald mehr bezahlen, wenn es nach dem Willen des Bundesumweltministeriums geht. Das Ministerium will die Verpackungsordnung ändern. Künftig sollen auch für Brötchentüten, Papptabletts für Kuchen und Wurstpapier Entsorgungsgebühren an das Duale System Deutschland (DSD) gezahlt werden.

Manfred Kaminsky, Vizepräsident der Handwerkskammer Lüneburg-Stade, sieht unnötige Mehrkosten und Bürokratie auf das Lebensmittelhandwerk zukommen: „Es ist unverhältnismäßig, die Betriebe in dieses System zu zwingen. Die Serviceverpackungen enthalten meist Lebensmittelreste, deshalb werden sie zuhause über den Restmüll entsorgt. Warum soll der Verbraucher für die Entsorgung nun doppelt zahlen?“ Neben den kommunalen Müllgebühren müsste künftig an der Ladentheke zusätzlich die Abgabe für den Grünen Punkt gezahlt werden. Die Kostenbelastung in den Lebensmittelhandwerken habe in den vergangenen Monaten ohnehin stark zugenommen, so Kaminsky. Höhere Einkaufspreise für Vorprodukte und die explodierenden Energiekosten hätten die Herstellung von wichtigen Lebensmitteln verteuert. „Und dann kommt immer noch etwas oben drauf: Teure Bürokratie durch überzogene EU-Hygienevorschriften für Fleischer und nun der Grüne Punkt für Fleischer, Bäcker und Konditoren – es reicht!“ Der Kammervizepräsident hofft, dass die Niedersächsische Landesregierung ihren Einfluss geltend macht und „dem Spuk ein Ende bereitet“. Bereits am 30. November werden sich die Länder im Bundesrat mit der Änderung der Verpackungsverordnung befassen.

Genährt wird die Hoffnung durch ein neues Rechtsgutachten des renommierten Münchner Staatsrechtlers Prof. Dr. Badura, das der Handwerkskammer vorliegt. Kammerhauptgeschäftsführer Bünten dazu: „Der Staatsrechtler kommt zu dem Schluss, dass die vorgesehene Regelung im verfassungsrechtlichen Sinn ungeeignet ist, da die tatsächliche Praxis der Kunden bei der Behandlung und Entsorgung der Verkaufsverpackungen nicht ausreichend berücksichtigt wird.“ Zudem stellten die neuen Pflichten für die Betriebe des Lebensmittelhandwerks eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Grundrechte auf Berufs- und Vertragsfreiheit dar. Diese könne – wenn überhaupt – nur durch reduzierte Lizenzgebühren für den Grünen Punkt aufgefangen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Handwerkskammer Lüneburg-Stade Pressestelle Friedenstr. 6, 21335 Lüneburg Telefon: (04131) 7120, Telefax: (04131) 44724

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