Pressemitteilung | Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband e.V. im VBE (BLLV)

Rote Karte für Basisqualifikationen / Lehramtsstudierende wehren sich gegen Entprofessionalisierung der Lehrerbildung / Kritik an Vorgehensweise beim Erwerb von Qualifikationen für Musik, Sport und Kunst

(München) - Der Unmut bei den bayerischen Lehramtsstudierenden der Grund-, Haupt- und Förderschulen ist groß: Das Kultusministeriums verlangt, dass sie sog. Basisqualifikationen erwerben. Studierende müssen zusätzliche Kenntnisse in Musik, Sport und Kunst nachweisen, um zum ersten Staatsexamen zugelassen zu werden. Weil es keine einheitliche Regelung für die Hochschulen in Bayern gibt, müssen sich die Studierenden je nach Hochschulstandort auf verschiedene Anforderungen einstellen: "In einigen Fällen ist der Zeitaufwand für den Erwerb der Qualifikationen erheblich und es fallen hohe Kosten an, für die die Studierenden selbst aufkommen müssen - außerhalb der Studiengebühren", kritisierte die Vorsitzende der Landesstudentengruppe (LSG) im Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV), Kerstin Mikschl. "Der `Schwarze Peter´ wird nun zwischen Kultusministerium und Hochschulen hin und her geschoben - die Leidtragenden sind die Studierenden.

"Der Begriff `Basisqualifikationen´ hört sich erst einmal gut an", sagte die LSG-Vorsitzende, die für derzeit rund 8.000 Studierende aller Lehrämter im BLLV spricht. "Wir haben aber den Verdacht, dass es sich dabei eine Sparmaßnahme handelt. Das Kultusministerium zwingt auf kostengünstigen Weg Studierende dazu, Qualifikationen zu erwerben, die bei genauerem Hinsehen keine sind." War früher im Bereich Sport ein an den Hochschulen angesiedeltes Drittelfachstudium nötig, reicht es jetzt in einem nicht definierten Umfang die jeweilige Basisqualifikation zu erwerben. Mikschl: "Davon auszugehen, dass mit den Basisqualifikationen, die bis zum Studienende zu erbringen sind, zukünftige Grund-, Haupt- und Sonderschullehrer in diesen Fächern einsetzbar sind, zeigt, wie wenig Kompetenzen scheinbar für diese Schularten als notwendig angesehen werden."

Weil die Basisqualifikationen nicht im modularisierten Studium festgeschrieben sind, ergeben sich abenteuerliche Halblösungen: So verweist z.B. das Sportzentrum der Universität Augsburg Studierende ausschließlich an außeruniversitäre Einrichtungen. Die Studierenden sind daher im Fach Sport gezwungen, sich neben dem Studium privat den examensrelevanten Übungsleiterschein "C Breitensport" zu erwerben. Die Universität sieht keine andere Möglichkeit: Sie verfügt nicht über das erforderliche Personal. Außerdem kann sie die Verantwortlichkeit an externe Dritte abgeben - eben weil die Basisqualifikationen nicht im modularisierten Studium nicht festgeschrieben sind. Gleichzeitig sind sie aber Voraussetzung für die Zulassung für das erste Staatsexamen. Das Kultusministerium wiederum verweist auf die Hoheit der Universitäten und entzieht sich so der Verantwortung. "Noch ist das nicht die Regel, wir befürchten aber, dass künftig die Studierenden ihre Basisqualifikationen immer häufiger außerhalb der Universitäten erwerben müssen", sagte Mikschl.

Die Studierenden seien gezwungen, sich selbst um den Erwerb der verlangten Basisqualifikationen zu kümmern und bekämen diese zum Teil in verschiedenen Vereinen und Institutionen außerhalb der Hochschule, kritisierte die LSG-Vorsitzende.

Die LSG hat bereits im April in einer Petition auf diesen Missstand hingewiesen und die sofortige Abschaffung der Basisqualifikationen gefordert. Die Petition wurde im Juli vom Landtag abgelehnt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband e.V. im VBE (BLLV) Pressestelle Bavariaring 37, 80336 München Telefon: (089) 72100129, Telefax: (089) 72100155

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