Rosenberger: 4,81 Euro brutto oder arbeitslos / So die unwürdige Alternative des DEHOGA
(Hamburg) - Die Auffassung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) bei Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns würde die Hälfte der Stellen wegfallen hat Michaela Rosenberger, stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), strikt zurückgewiesen. Damit halte der DEHOGA die tariflichen Niedriglöhne von 4,81 Euro in Sachsen-Anhalt, 5,09 Euro in Thüringen und 5,13 Euro in Mecklenburg-Vorpommern für angemessen.
Diese Einkommen liegen erheblich unter Hartz-IV-Niveau. Der DEHOGA meint offensichtlich, dass durch staatliche Leistungen die Niedriglöhne im Gastgewerbe unterstützt werden sollen, anderenfalls droht er mit dem Verlust von Tausenden von Arbeitsplätzen. Gleichzeitig verweigere der Arbeitgeberverband in zehn von 18 regionalen Tarifgebieten jede verbindliche Regelung durch Tarifverträge mit der Gewerkschaft NGG.
Nachdem im Gastgewerbe in den letzten Jahren sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze durch nicht sozialversicherte geringfügige Arbeitsplätze ersetzt worden sind, wird deutlich, dass der DEHOGA in Zukunft die Verantwortung für eine menschenwürdige Bezahlung ablehnt und mit der weiteren Vernichtung von Arbeitsplätzen droht, so Rosenberger. Dies alles in einer Branche, die bei jeder Schwarzarbeitsprüfung an vorderster Stelle mit genannt wird.
Michaela Rosenberger verwies auf den gesetzlichen Mindestlohn in Großbritannien, der zurzeit bei 7,86 Euro liege. Der Mindestlohn wird dort natürlich auch im Gastgewerbe bezahlt, es sind keine Arbeitsplatzverluste bekannt, im Gegenteil: Der Mindestlohn gibt mehr Menschen die Möglichkeit, Geld im Gastgewerbe auszugeben. Die DEHOGA Erklärungen sind durch nichts belegbare Horrormeldungen.
Rosenberger forderte den DEHOGA auf, endlich seine sinnlose Verweigerungshaltung gegen gesetzliche Mindestlöhne aufzugeben und angemessene Löhne, auch im Gastgewerbe, zu unterstützen.
Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Hauptverwaltung
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