Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB)

Robl: Mittelstandsfeindliche Reform des europäischen Vergaberechts verhindern!

(Berlin) - "Wir fordern die Bundesregierung mit Nachdruck auf, bei den Beratungen über die Reform der Vergaberichtlinien auf europäischer Ebene die Interessen der kleinen und mittelständischen Unternehmen des Deutschen Baugewerbes besonders zu berücksichtigen. Insbesondere der sog. "wettbewerbliche Dialog" und die Einführung von Rahmenvereinbarungen werden den Verdrängungswettbewerb zu Lasten der KMU weiter verstärken. Daher muss die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass diese Vorschläge der Europäischen Kommission nicht Bestandteil des neuen EU-Vergaberechts werden."

Dies erklärte Prof. Dr. Karl Robl, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, anlässlich der Anhörung des Bundeswirtschaftsministeriums zum Legislativpaket der Europäischen Kommission, mit dem eine Novellierung der EU-Vergaberichtlinien erreicht werden soll. Der sog. "wettbewerbliche Dialog" soll, so die Europäische Kommission, den Auftraggebern bei "besonders komplexen Aufträgen" die Möglichkeit eröffnen, in einem Verhandlungsverfahren mit den Bietern die beste Lösung für ein Vorhaben zu finden.

"Schon der im Richtlinien-Vorschlag vorgesehene unpräzise Anwendungsbereich für das Dialogverfahren wird dazu führen, dass die Auftraggeber nur allzu schnell diese Voraussetzungen für gegeben erachten und dieses Verfahren wählen. Man wird daher davon ausgehen müssen, dass zukünftig solche Vergabeverfahren regelmäßig in einem Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und Gerichten enden, weil nur dort ein effektiver Rechtsschutz für die Bieter gewährleistet ist." so Robl.

Die Ausgestaltung des Verfahrens lädt die Auftraggeber geradewegs dazu ein, die verschiedenen Konzepte der Teilnehmer zu kombinieren und sich so eine maßgeschneiderte Lösung zu "basteln". Ein solches "Rosinenpicken" kann nicht im Interesse eine fairen und transparenten Wettbewerbes liegen. Zudem sieht der Richtlinien-Vorschlag keine Verpflichtung zur Vergütung für die erheblichen Planungsleistungen der Teilnehmer am Dialogverfahren vor. "Dies hat eine erhebliche Benachteiligung kleinerer Unternehmen zur Folge, die durch solche Planungsleistungen mit hohen Kosten belastet werden."

Der ZDB fordert daher, die Vergabe von Bauleistungen aus dem Anwendungsbereich des Dialogverfahrens auszunehmen.

"Die Regelungen zur sog. Rahmenvereinbarung als neuer Vergabevariante werden von uns ebenfalls als mittelstandsfeindlich abgelehnt. Die Verwendung von Rahmenvereinbarungen führt zur einseitigen Bevorzugung größerer, wirtschaftlich stärkerer Unternehmen. Denn nur diese können sich den Bedingungen der Auftraggeber für die Vergabe von Aufträgen für eine Laufzeit von drei Jahren und mehr unterwerfen. Nicht in eine solche Rahmenvereinbarung einbezogene kleinere Unternehmen, die in der Regel lokal oder regional begrenzt tätig werden, laufen Gefahr, auf Dauer von Märkten ausgeschlossen zu werden. Damit würde genau der Effekt eintreten, dem die Europäische Kommission begegnen möchte, nämlich eine Beschränkung und Verzerrung des Wettbewerbs zu Lasten kleiner und mittlerer Unternehmen." erklärte Robl abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) Kronenstr. 55-58, 10117 Berlin Telefon: 030/203140 Telefax: 030/20314419

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