Robl: Beschlüsse des Bundeskabinetts belasten Baugewerbe
(Berlin) - Mit den Beschlüssen des Bundeskabinetts am 13. August droht den vorwiegend kleinen und mittelständischen Betrieben des Baugewerbes eine drastische Verstärkung ihrer ohnehin vorhandenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten trotz umfassender Senkung der Einkommensteuer. Dies erklärte Prof. Dr. Karl Robl, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, zu den Kabinettsbeschlüssen.
Die vorgesehene Streichung der Eigenheimzulage wird Tausenden von Haushalten den Erwerb von Wohneigentum unmöglich machen. Damit geht die Baunachfrage im Eigenheimbau um die Hälfte zurück. Dies wird den Arbeitsplatzabbau am Bau weiter beschleunigen. so Robl weiter. Wir widersetzen uns nicht dem Subventionsabbau, sondern plädieren weiterhin für eine gesamtwirtschaftlich sachgerechte Neugestaltung der Wohneigentumsförderung.
Eine umfassende Gemeindefinanzreform, die die kommunalen Finanzen und so die Investitionskraft in den Kommunen stärkt, ist seit langem überfällig.
Die heute beschlossene Änderung der Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftssteuer hilft allerdings den Kommunen wieder einmal nicht entscheidend weiter. In den 12 vereinbarten Maßnahmenpaketen werden Milliarden-Beträge nur hin und hergeschoben. So resultieren von den annähernd 2,5 Mrd. Euro Mehreinnahmen der Gemeinden, die der Umgestaltung der Gewerbesteuer zugerechnet werden, im Jahre 2004 rund 1,9 Mrd. Euro aus der Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer. Allein zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang, dass in die Bemessungsgrundlage der Gemeindewirtschaftssteuer Mieten, Leasing, Pachten und Dauerschuldzinsen nicht einbezogen werden.
Trotz allem führt die Gewerbesteuerreform für eine Vielzahl kleinerer bzw. nicht so ertragsstarker Bauunternehmen letztendlich zu einer höheren Steuerbelastung, die in der jetzigen wirtschaftlichen Situation kontraproduktiv ist. erklärte der ZDB-Hauptgeschäftsführer.
Wir begrüßen, dass mit der Umkehrung der Umsatzsteuerschuldnerschaft bei Bauleistungen steuerunehrlichen Unternehmen die Handlungsspielräume entzogen werden. Damit können dringend benötigte Liquiditätsspielräume in den Bauunternehmen geschaffen werden. Bei der konkreten Ausgestaltung dieser Regelung darf der Verwaltungsaufwand in den Betrieben nicht unnötig in die Höhe getrieben werden", so Robl abschließend.
Quelle und Kontaktadresse:
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