Robl: Baugewerbe für Haushaltskonsolidierung mit Augenmaß / Baugewerbe tritt weiter für Erhalt der Eigenheimzulage ein
(Berlin) - Prof. Dr. Karl Robl, Hauptgeschäftsführer des ZDB, lehnte am 8. Oktober anlässlich der Sachverständigenanhörung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zum Haushaltsbegleitgesetz die komplette Streichung der Eigenheimzulage erneut ab. Das deutsche Baugewerbe verschließt sich nicht der Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung. Allerdings müssen die Entscheidungen im wohlverstandenen gesamtwirtschaftlichen Interesse und mit Augenmaß getroffen werden.
Robl begründete die ablehnende Position des Baugewerbes damit, dass direkte Empfänger der Eigenheimzulage die privaten Haushalte seien, die Wohneigentum bilden wollten und die nur über ein mittleres bzw. geringeres Haushaltseinkommen verfügten. Für eine Vielzahl dieser Haushalte ist die Eigenheimzulage ein Finanzierungsbaustein, auf den sie bei der Wohneigentumsbildung nicht verzichten können. Robl warnte davor, dass bei Wegfall der Förderung, die Nachfrage nach Bauleistungen weiter zurückgehen wird.
Robl erneuerte den seit längerem bekannten Vorschlag des deutschen Baugewerbes, die Eigenheimzulage zu einer Investitionszulage umzubauen. Kernpunkt dieses Vorschlages ist es, den Förderbetrag der Eigenheimzulage künftig von der Höhe der nachgewiesenen Arbeitskosten und nicht, wie bislang, von den gesamten Herstellungs- oder Anschaffungskosten einschließlich der Kosten für Grund und Boden abhängig zu machen. Damit könnten sowohl Einsparungen in den öffentlichen Haushalten erzielt als auch eines der erfolgreichsten Instrumente der Wohneigentumsförderung erhalten werden. Gleichzeitig würde so ein wirksamer Beitrag zur Bekämpfung der Schwarzarbeit geleistet.
Was den zweiten, das Baugewerbe betreffenden Punkt des Haushaltsbegleitgesetzes angeht, nämlich die Einführung der umgekehrten Umsatzsteuerschuldnerschaft bei Bauleistungen, begrüßte Robl ausdrücklich das Vorhaben der Bundesregierung. Damit könne ein Beitrag zur Lösung der immer weiter ausufernden Umsatzsteuerbetrügereien und der damit einhergehenden Einnahmeverluste geleistet werden. Diese Maßnahme wirkt der Betätigung von Scheinunternehmen im Markt entgegen. Die Unternehmen hätten allerdings keinen Vorteil von der Neuregelung, wenn sich der Fiskus auf ihre Kosten der Pflicht zur Sicherung des Steueraufkommens entledigte. Robl forderte daher das Parlament auf, durch eine geeignete Vertrauensschutzregelung sicherzustellen, dass dem sorgfältig handelnden Unternehmer keine unbotmäßigen Risiken aufgebürdet werden.
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