Pressemitteilung | Bitkom e.V.

Risikokapitalgebern drohen steuerliche Benachteiligungen

(Berlin) - Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) befürchtet weitere Erschwernisse für die Risikokapitalfinanzierung junger Unternehmen in Deutschland. Der aktuelle Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen zur einkommenssteuerlichen Behandlung von Venture Capital (VC) und Private Equity Fonds sieht Neuregelungen vor, die zu zahlreichen steuerlichen Nachteilen führen werden. So sollen Risikofonds zukünftig immer dann als gewerblich eingestuft werden, wenn die damit finanzierten Beteiligungen an Unternehmen nicht mindestens drei Jahre gehalten werden. Ist dies der Fall, müssten Gewinnanteile der Initiatoren (carried interest) zukünftig voll besteuert werden.

Bislang galten die meist als Kommanditgesellschaft konstruierten Fonds als vermögensverwaltende Personengesellschaft und waren für den Fondsinitiator und dessen Investoren steuerfrei. Nun drohen den inländischen Venture Capital und Private Equity Fonds im internationalen Vergleich erhebliche Nachteile. „Insbesondere Start-ups und andere VC-finanzierte Unternehmen, denen in der momentan schwierigen Finanzierungssituation attraktive steuerliche Rahmenbedingungen geboten werden müssen, erfahren dadurch eine deutliche Verschlechterung der Finanzierungsbedingungen“, befürchtet Bernhard Rohleder, Vorsitzender der Geschäftsführung des BITKOM. „Für den Gründerstandort Deutschland bedeutet dies eine weitere Benachteiligung im internationalen Vergleich.“

Rund 1.000 Unternehmen der ITK-Wirtschaft sind in Deutschland in den vergangenen Jahren durch die Bereitstellung von Beteiligungskapital gegründet oder in größere Unternehmens-formen umgegründet worden. Beteiligungskapital ist somit zu einem der wichtigsten Finanzierungsbausteine für junge Unternehmen in technologienahen Wachstumsmärkten geworden. BITKOM fordert daher, von der Besteuerung der Venture Capital und Private Equity Fonds abzusehen, da insbesondere von den steuerlichen Rahmenbedingungen auch die Standortwahl der Fondsgesellschaft maßgebend abhängt. Notwendig sei zudem eine bundesweit einheitliche Behandlung, die gegenwärtig noch nicht gegeben ist.

In dieser Hinsicht führende Standorte wie die USA und Großbritannien besteuern den „carried interest“ nur gering. Aufgrund der derzeitigen Rechtsunsicherheit droht die Gefahr, dass viele Fondsgesellschaften vorzeitig in das Ausland abwandern und damit auch Beteiligungskapital aus Deutschland abziehen, das dann nicht mehr zur Wachstumsfinanzierung innovativer Unternehmen zur Verfügung steht. Es herrscht somit aus Sicht des BITKOM dringender Handlungsbedarf seitens des Bundesfinanzministeriums, um den Gründerstandort Deutschland nicht nachhaltig zu schwächen. „Wir benötigen schnell klare Verhältnisse, um den Wachstumsbranchen im Inland zukünftig attraktive Finanzierungsbedingungen bieten zu können. Die Entscheidung darüber darf nicht erst in der nächsten Legislaturperiode getroffen werden“, so Rohleder.

Junge Unternehmen leiden ohnehin nach der Ernüchterung an den Börsen besonders unter den schwierigen Bedingungen bei der Kapitalbeschaffung. Rohleder: „Wir müssen wieder eine gründerfreundliche Atmosphäre entwickeln, denn wir brauchen den kontinuierlichen Zustrom junger, innovativer Technologieunternehmen, die mit einem attraktiven Leistungsportfolio die deutsche Gesamtwirtschaft stärken. Der Vorstoß des Bundesministeriums der Finanzen trägt dazu leider nicht bei.“
BITKOM hatte auf der CeBIT 2002 ein Drei-Punkte-Programm vorgestellt, in dem bessere Rahmenbedingungen für die Gründung technologieorientierter Unternehmen gefordert werden und das insbesondere steuerrechtliche Fragen in den Vordergrund stellt. BITKOM hat darüber hinaus ein eigenes Forum "New Spirit" eingerichtet, um gezielt die Interessenvertretung junger ITK-Unternehmen wahrzunehmen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) Albrechtstr. 10 10117 Berlin Telefon: 030/275760 Telefax: 030/27576400

NEWS TEILEN: