Riester-Rente/Lebensversicherungen: BDV kritisiert zu hohe Abschlusskosten
(Henstedt-Ulzburg) - Der Verbraucherschutzverband Bund der Versicherten (BdV) übt scharfe Kritik an den Plänen der Bundessozialministerin Schmidt, bei Riester-Renten-Verträgen künftig hohe Abschlussprovisionen zuzulassen.
Das bei der Riester-Rente bisher vorgesehene Zulassungskriterium, welches die Verteilung der Abschlusskosten des Vertrages auf mindestens zehn Jahre vorsieht, sei sachgerecht und dürfe nicht verändert werden, so der BdV. Hierbei handele es sich um eine verbraucherschützende Regelung, die nicht aufgegeben werden dürfe. Der Bund der Versicherten favorisiert vielmehr eine noch weitergehende Verteilung der Abschlusskosten nicht nur auf zehn Jahre, sondern auf die gesamte Vertragslaufzeit, wobei jedoch mindestens auf zehn Jahre verteilt werden müsse.
Wenn - wie derzeit bei der Kapitallebensversicherung - der Verbraucher etwa die ersten drei Vertragsjahre mit seinen monatlichen Einzahlungen nur Kosten des Anbieters bezahlt, dann könne der Verbraucher den Vertrag faktisch nicht wechseln, weil in den ersten Vertragsjahren noch überhaupt kein Kapital angespart wurde, sondern nur Kosten bezahlt würden., so der BdV-Geschäftsführer Frank Braun. Ein Wechsel oder eine Kündigung bedeute den Totalverlust des eingezahlten Geldes. Es sei enttäuschend, dass gerade von der Bundessozialministerin ein derartig unsozialer Vorschlag komme. Der Gesetzgeber hatte sich mit Einführung der Riester-Rente bewusst gegen diese verbraucherunfreundliche, wirtschaftlich besonders nachteilige Provisionspraxis entschieden.
Der BdV hält die Provisionspraxis der Versicherer bei Kapitallebens- und Rentenversicherungen, in den ersten Vertragsjahren nur Kosten einzukassieren, auch für rechtlich unwirksam und hat diesbezüglich bereits zahlreiche Gerichtsverfahren gewonnen. So hat auch der Bundesgerichtshof (BGH) im Mai 2001 die Vertragsbedingungen, die diese Abschlusskostenverrechnung vorsieht, für unwirksam erklärt. Instanzgerichte urteilten mittlerweile, dass Verbraucher mit seit 1994 abgeschlossenen Kapitalversicherungsverträgen die hohen Abschlusskosten nicht zahlen müssten, sondern vielmehr - falls bereits abgezogen oder verrechnet - nachfordern könnten.
Im Bereich der betrieblichen Altersvorsorgeverträge hält der BdV das System der vollständigen Berechnung von Abschlusskosten bei Vertragsbeginn nicht nur aus versicherungsrechtlichen Gründen für unwirksam, vielmehr spreche auch das Arbeitsrecht dagegen: Die arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht der Arbeitgeber zwingt Firmen dazu, ihren Mitarbeitern nur Verträge anzubieten, die eine Kostenverteilung über die Vertragslaufzeit vorsehen, weil sonst erhebliche wirtschaftliche Nachteile den Arbeitnehmern entstünden.
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Bund der Versicherten e.V.
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