Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Riester muss bei Betriebsverfassung standhaft bleiben

(Berlin) - „Der DGB wird Walter Riester jede mögliche Rückendeckung bei der Durchsetzung seines Entwurfes zur Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes geben“, sagte die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Ursula Engelen-Kefer am Dienstag in Berlin. Zuvor hatte sich die DGB-Vize mit dem Bundesarbeitsminister zu einem Gespräch über die Reform getroffen. Die Gewerkschaften hielten seine Vorschläge für eine gute Grundlage, da sie auf dem Boden der Praxis entstanden seien. Sie böten die Chance, das Gesetz den aktuellen Erfordernissen der Zeit anzupassen und auf die Zukunft auszurichten.

„Wir erwarten, dass der Bundesarbeitsminister und die Bundesregierung standhaft bleiben gegenüber der völlig überzogenen und rückwärtsgewandten Kritik der Arbeitgeber“, sagte die DGB-Vize. Es sei schlimm genug, dass Bundeswirtschaftsminister Werner Müller so einseitig in den Chor der Arbeitgeber einstimme. Der selbsternannte Vermittler verkenne völlig die eingetretenen Veränderungen in den Betrieben und Verwaltungen.

Voll an der Praxis vorbei sei es, vereinfachte Wahlverfahren in kleineren Betrieben von einer bestimmten Wahlbeteiligung abhängig zu machen. Damit würden erneut Hemmnisse zur Bildung von Betriebsräten aufgebaut. Nur in 4 Prozent der Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten gebe es Betriebsräte. In Betrieben mit bis 20 bis 50 Beschäftigten seien es 22 Prozent. Solche Demokratiedefizite müsse der Arbeitgeber auch nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes angehen.

Müllers Vorschlag Betriebsräten zu gestatten, mit dem Arbeitgeber vor allem in Krisensituationen untertarifliche Arbeitsbedingungen verhandeln zu können und die Tarifvertragsparteien dabei nur zu Abnickern zu degradieren, sei der „Gipfel der Parteinahme für die Arbeitgeber“. „Wir werden keine Verwässerung des Tarifvorrangs zulassen“, betonte Engelen-Kefer.

Gegenüber dem Arbeitsminister habe sie deutlich auf die weitergehenden Reformforderungen der DGB-Gewerkschaften verwiesen, so die DGB-Vize. In erster Linie seien das weitere Erleichterungen für die Bildung von Betriebsräten durch vereinfachte Wahlverfahren in Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten. Die Arbeitsbedingungen der Betriebsräte müssten verbessert werden, indem mehr Freistellungen möglich und eindeutige Regelungen für Teilfreistellungen im Gesetz fixiert würden. Die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte bei der Beschäftigungssicherung müssten erweitert werden. Dafür bedürfe es eines uneingeschränkten Initiativrechts bei der Qualifizierung sowie weitergehender Mitbestimmungsrechte bei der Arbeitsorganisation.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Burgstr. 29-30 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0 Telefax: 030/24060-324

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