Riester hat die Aufsicht über die Führung der Arbeitsmarktstatistiken
(Berlin) - Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände weist die Behauptung von Bundesarbeitsminister Riester zurück, nicht er, sondern der Vorstand der Bundesanstalt für Arbeit habe die Aufsicht über die Führung von Arbeitsmarktstatistiken zu führen.
Dies widerspricht der eindeutigen gesetztlichen Regelung des § 283 Abs. 2 SGB III. Es ist ein Bereich, in dem das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) in diesem Bereich Weisungen, auch unter Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten, erteilen kann. Wer Weisungen erteilen kann, hat auch die Aufsicht. Die fehlende Zuständigkeit der Selbstverwaltung in diesen Bereichen ergibt sich aus § 374 Abs. 4 SGB III. Danach handelt die Bundesanstalt ausdrücklich ohne Selbstverwaltung, wenn sie der Fachaufsicht einer obersten Bundesbehörde obliegt.
Wenn der Minister eine Aufsichtsverantwortung in diesem Bereich der Selbstverwaltung wünscht, so soll er die gesetzlichen Grundlagen dafür schaffen.
Solange dies nicht geschehen ist, weist die BDA alle Versuche des Arbeitsministers, die Verantwortung der Verwaltung der BA und seines Hauses auf die Selbstverwaltung abzuwälzen, mit Nachdruck zurück.
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Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)
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