Pressemitteilung |

Richtlinien zur Verordnung von Heilmitteln treten zum 1. Juli in Kraft

(Heppenheim) - Verunsicherung vor allem bei Ärzten mit allen nachteiligen Folgen für die Patienten erwartet die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP), wenn am 1. Juli die neuen Richtlinien zur physikalischen Therapie, zur Sprach- und Stimmtherapie sowie zur Ergotherapie in Kraft treten.

Die Versicherten- und Patientenvertretung macht dafür schleppende Information und zu kurze Vorlaufzeit verantwortlich: seit Oktober 2000 liege ein Entwurf der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vor; am 10. April sei er durch das Bundesministerium für Gesundheit genehmigt worden, und erst Mitte Juni 2001, also zwei Wochen vor Inkrafttreten, seien die Ärzte generell informiert worden - viel zu knapp, um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten, stellte der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten, Ekkehard Bahlo, fest.

Abgesehen von den Inhalten der Richtlinien müssten nämlich auch die Verordnungen auf einem völlig neuen Formularsatz ausgestellt werden, wofür es weithin noch keine praktikable EDV-Unterstützung gebe. Von daher sei eine beträchtliche Verunsicherung bei den Beteiligten, vor allem Ärzten und Therapeuten, zu erwarten, mit allen Nachteilen für die Patienten, das schwächste Glied in der Kette. Behandlungschaos könnte ab 1. Juli bei Heilmitteln die Folge sein.

Was die Richtlinien selbst angeht, so ist in dem 130 Seiten starken Regelwerk im einzelnen festgelegt, welche Maßnahmen bei welchen Erkrankungen wie oft vorrangig, wahlweise oder ergänzend zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden dürfen und welche Behandlungen unzulässig sind. Bei aus ärztlicher Sicht notwendigen Abweichungen unterliegt der verordnende Arzt bzw. der Therapeut detaillierten Begründungspflichten gegenüber der Kasse, vor deren Zustimmung die Behandlung nicht weitergeführt werden darf. Auffallend ist der hohe Stellenwert, welchen die Richtlinien der "Eigenübung" des Patienten beimessen, was besonders bei den Ausführungen zur Wirtschaftlichkeit der Verordnungen deutlich wird.

Auf den Medizinischen Dienst dürfte durch zahllose zusätzliche Überprüfungen Hochkonjunktur mit noch mehr Bürokratie zukommen, erwartet die DGVP. So sehr im übrigen die Eigenverantwortung der Patienten gefordert und gefördert werden müsse, bleibe zu klären, wer die Kranken bei ihren "Eigenübungen" begleite und sicherstelle, dass diese Eigenbehandlung in der notwendigen Qualität erfolgt? Nicht auszuschließen seien auch Verletzungen des Datenschutzes dadurch, dass für den Patienten bestimmte Durchschläge der Verordnungen in die Hände der Kassen gelangen könnten.

"An die Stelle der individuellen, auf die Erfordernis des einzelnen Menschen abgestimmten Behandlung tritt mit den Heilmittelrichtlinien ein weiteres Mal Listenmedizin oder Versorgung "nach Schema F", sagte DGVP-Präsident Ekkehard Bahlo. "Den Schaden haben die akut und die chronisch kranken Menschen davonzutragen, deren Erkrankung - sei es Rheuma, sei es der überstandene Schlaganfall oder die Zeit nach einem operativen Eingriff - eine andere Behandlung verlangt, als sie in den Heilmittelrichtlinien vorgesehen ist."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V. (DGVP) Postfach 12 41 64630 Heppenheim Telefon: 06252/910744 Telefax: 06252/910745

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